Die Berliner Kita-Eigenbetriebe stehen vor großen Herausforderungen. Das geht aus der aktuellen Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz hervor.
Die Zahlen zeichnen ein deutliches Bild: weniger belegte Plätze, wirtschaftliche Verluste und ein steigender Handlungsdruck durch die demografische Entwicklung.
Deutlich sinkende Belegungszahlen seit 2020
Zum Jahresende 2024 waren berlinweit rund 38.200 betriebserlaubte Kitaplätze in den fünf Eigenbetrieben registriert – rund 1.100 mehr als noch 2020. Doch die Zahl der tatsächlich belegten Plätze sinkt seit Jahren kontinuierlich. Waren 2020 noch 33.566 Plätze belegt, sind es 2024 nur noch 30.400. Die Auslastung fiel damit von 96,5 % auf nur noch 88,7 %.
Besonders stark betroffen sind die Eigenbetriebe Kindergärten City und NordOst. Beide verzeichnen seit 2021 deutliche Rückgänge bei belegten Plätzen.
Ein Blick auf das aktuelle Kitajahr (Stand 31.07.2025) bestätigt den Trend: Nur noch 32.086 Plätze sind berlinweit belegt, die durchschnittliche Auslastung liegt bei 89,7 %.
Finanzielle Lage: 2024 mit hohen Verlusten
Die wirtschaftliche Situation ist angespannt. Während einige Eigenbetriebe in den Jahren 2021 und 2022 teilweise deutliche Überschüsse erwirtschafteten, rutschten mehrere Betriebe 2024 tief in die Verlustzone.
Besonders gravierend fällt der Fehlbetrag bei Kindertagesstätten Nordwest aus – mit −4,86 Millionen Euro. Auch Kindergärten City, NordOst und Süd-West schlossen 2024 mit teils deutlichen Verlusten ab.
Die Senatsverwaltung stellt klar: „Die Betrachtung der Gewinne und Verluste ist nicht geeignet, eine Aussage über die wirtschaftliche Situation eines Betriebs zu treffen. Entscheidend ist die Liquidität.“ Dennoch zeigt der Trend, dass sinkende Belegung die Eigenbetriebe finanziell unter Druck setzt.
Was passiert bei Personalüberhängen oder Schließungen?
Wenn Einrichtungen Plätze reduzieren oder schließen müssen, wird dies unmittelbar auch beim Personal spürbar. Die Senatsverwaltung stellt mehrere Szenarien vor:
- Versetzung in andere landeseigene Kitas oder Dienststellen
- Umschulungen oder Weiterqualifizierungen
- im äußersten Fall: betriebsbedingte Kündigungen nach KSchG
Zuerst müssen jedoch alle sozialverträglichen Alternativen geprüft werden.
Zwischennutzungen im Blick – aber noch keine konkreten Entscheidungen
Bringt ein Standort nicht mehr genügend Auslastung, sollen Gebäude und Grundstücke nicht verkauft, sondern zunächst im sogenannten „Portfolioausschuss“ geprüft werden.
Gleichzeitig untersucht die Senatsverwaltung aktuell, wie leerstehende oder teilweise genutzte Kita-Gebäude zeitweilig für soziale Angebote, Nachbarschaftsprojekte, Jugend- oder Kulturangebote geöffnet werden können. Dabei gelten strenge Regeln – insbesondere Kinderschutz, baurechtliche Grundlagen und Zweckbindungen aus Fördermitteln.
Diese Prozesse werden in einer Arbeitsgruppe diskutiert, in der u. a. folgende Akteure vertreten sind:
- Geschäftsführungen der Kita-Eigenbetriebe
- Jugendstadträtinnen und -stadträte
- Mitarbeiter der Jugendämter
- Senatsverwaltungen für Bildung und Finanzen
Zusammenlegungen von Eigenbetrieben derzeit kein Thema
Fusionspläne gebe es aktuell nicht, teilt die Senatsverwaltung mit. Stattdessen soll die bestehende Struktur erhalten bleiben – trotz wirtschaftlicher Belastungen.
Senat sieht „wirtschaftlichen Druck“ – Lösungen werden geprüft
Die Senatsverwaltung beschreibt die Lage der Kita-Eigenbetriebe als „wirtschaftlich herausfordernd“. Hauptgrund sei die demografische Entwicklung: weniger Kinder bedeuten weniger belegte Plätze und damit geringere Einnahmen.
Der Senat arbeitet nach eigenen Angaben an Maßnahmen, um die Eigenbetriebe in ihrer Infrastruktur zu sichern und flexibel auf veränderte Bedarfe zu reagieren.
Die Berliner Kita-Eigenbetriebe stehen an einem Wendepunkt. Sinkende Auslastung, finanzielle Verluste und unklare Perspektiven für einige Standorte sorgen für Handlungsdruck. Gleichzeitig versucht der Senat, Zwischennutzungen zu ermöglichen und Personal sozialverträglich umzusetzen. Eine Neuordnung der Eigenbetriebe durch Zusammenlegungen wird jedoch vorerst ausgeschlossen.
Symbolbild
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