Ab dem 12. April 2026 ist der Verkauf von Lachgas-Kartuschen mit einem Füllvolumen über acht Gramm bundesweit verboten. Das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) tritt damit in Kraft – ein Schritt, den Berlins Senatsverwaltungen und die Berliner Stadtreinigung (BSR) ausdrücklich begrüßen.
Das Gesetz untersagt den Verkauf der Kartuschen – ob im Laden, online oder über Automaten –, sobald die Füllmenge die Acht-Gramm-Grenze übersteigt. Darüber hinaus sind Abgabe, Erwerb und Besitz von Lachgas für unter 18-Jährige vollständig verboten. Kleinere Kartuschen bis acht Gramm, die als Treibmittel für Schlagsahne in der Gastronomie eingesetzt werden, dürfen weiterhin vertrieben werden.
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Hintergrund des Verbots ist der zunehmende Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel, vor allem unter Jugendlichen. Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra betonte, dass das Gesetz allein jedoch nicht ausreiche: Prävention müsse über Schulen, Jugendzentren und soziale Medien flankiert werden, und Konsumierenden müsse ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratungsangeboten offenstehen. Berlin setzt dabei auf das Landesprogramm „Na klar – unabhängig bleiben“, das gezielt über Lachgas-Risiken aufklärt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit war zudem in eine bundesweite Facharbeitsgruppe eingebunden, die koordinierte Regulierungsansätze entwickelte.

Neben dem Gesundheitsaspekt spielen Umwelt- und Sicherheitsfragen eine zentrale Rolle. Auch auf Bezirksebene ist das Problem seit Jahren präsent: Die ehrenamtliche Müllsammelinitiative Clean up MaHe, die regelmäßig in Marzahn-Hellersdorf Grünanlagen und öffentliche Flächen von illegalem Müll befreit, stößt bei ihren Aktionen immer wieder auf große Mengen weggeworfener Lachgas-Kartuschen. Besonders häufig tauchen die silbernen Metallzylinder in Grünanlagen und an schlecht einsehbaren Parkplätzen auf – Orte, an denen Konsumierende ungestört sind und ihre Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Für die Freiwilligen bedeutet das nicht nur zusätzlichen Aufwand, sondern auch ein Sicherheitsrisiko: Beschädigte oder unter Druck stehende Kartuschen können gefährlich sein.
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René Zoch, Pressesprecher von Clean up MaHe, begrüßt das Verbot – macht aber auch deutlich, dass es längst überfällig war: „Es war höchste Zeit, dass die Politik auf dieses Problem reagiert hat.

Die Lachgaskartuschen haben uns bei unseren Sammelaktionen in Marzahn-Hellersdorf über Jahre hinweg begleitet – leider im negativen Sinne. Wir haben sie dutzendfach aus Büschen gezogen, von Parkplätzen aufgesammelt und aus Grünanlagen geborgen, in denen Kinder spielen. Das ist kein Kavaliersdelikt: Lachgaskartuschen sind gefährlich für die Umwelt, gefährlich für die Gesundheit und ein klares Zeichen dafür, dass etwas im Argen liegt. Der politische Prozess hat zu lange gedauert, aber nun wurde endlich Klarheit geschaffen. Wir als ehrenamtliche Initiative hoffen sehr, dass wir diese Kartuschen künftig nicht mehr finden werden – und dass unsere Freiwilligen sich stattdessen um andere Probleme kümmern können, von denen es in unseren Grünanlagen leider noch genug gibt.“

Mobilitätssenatorin Ute Bonde verwies darauf, dass achtlos weggeworfene Kartuschen jahrelang Straßen verschmutzt und Infrastruktur beschädigt hätten. Die BSR-Vorstandsvorsitzende Stephanie Otto schilderte die Konsequenzen für die Entsorgungsbranche konkret: Lachgas-Kartuschen hätten sich in thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu einem ernsthaften Sicherheitsproblem entwickelt. Explosionen und Anlagenschäden belasteten die Gebührenzahlenden mit mehreren Millionen Euro pro Jahr. Die BSR hatte bereits seit Längerem politische Maßnahmen eingefordert; Berlins Senatsverwaltung für Umwelt hatte zudem im November 2024 auf der Umweltministerkonferenz für ein bundesweites Verbot geworben.

Das nun in Kraft tretende Verkaufsverbot dürfte nicht nur Jugendliche besser schützen und Entsorgungsanlagen entlasten – sondern auch Berlins Grünanlagen und Straßen langfristig von einem der auffälligsten Wegwerfprobleme der vergangenen Jahre befreien.
Fotos: © Mit freundlicher Genehmigung Clean up MaHe
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