11. August 2021

Land Berlin startet Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Erbbaurechten für Einfamilienhausgrundstücke an gemeinnützige soziale Träger

Soziale Träger haben es am angespannten Grundstücksmarkt besonders schwer, bezahlbare Grundstücke beispielsweise für betreutes Wohnen zu finden. Das Land Berlin bietet deshalb gemeinnützigen sozialen Trägern kleine Landesgrundstücke zur gemeinwohlorientierten Nutzung an.

Gemeinnützige soziale Träger können bis zum 3. November 2021 Interessenbekundungen für
16 Pilotgrundstücke abgeben. Vergeben werden Erbbaurechte an landeseigene Einfamilienhausgrundstücke zu einem Erbbauzins von 1,8 % pro Jahr. Die Grundstücke liegen in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Treptow-Köpenick und sind zwischen rund 450 und 1.300 m² groß. Auf den Grundstücken sollen Wohnungsangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf geschaffen werden. Auch gemeinnützige Träger mit ambulanten Angeboten oder Beratungsleistungen können sich bewerben. Das Planungsrecht lässt zu, dass die Träger auch Einfamilienhäuser auf den Grundstücken für soziale Zwecke errichten oder nutzen können.

Drei Monate haben die Bewerber und Bewerberinnen Zeit, um ihr Interesse darzulegen. Anschließend bewertet ein Fachbeirat die Interessenbekundungen. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualität des Konzeptes und die Einordnung des Projektes in den Sozialraum. Zudem muss die Finanzierung plausibel dar- und ein Zeitplan vorgelegt werden. Dem Fachbeirat gehören Vertreter und Vertreterinnen der Wohlfahrtsverbände der freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF), der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie Vertreterinnen und Vertreter aus zwei Bezirken an. Die Empfehlung des Fachbeirates ist die Grundlage für eine Direktvergabeempfehlung der zuständigen Fachverwaltung an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die den Erbbaurechtsvertrag abschließt. Das Abgeordnetenhaus muss den Verträgen zustimmen.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Ich freue mich, dass wir den Startschuss setzen können, auch kleine Landesgrundstücke mit Eignung für Einfamilienhäuser gemeinwohlorientiert und für soziale Zwecke im Erbbaurecht zu vergeben. Um den sozialen Trägern Nutzungssicherheit zu geben, wird eine Laufzeit von 90 Jahren vereinbart. Damit werden wichtige wohnungs- und sozialpolitische Ziele Berlins in die Tat umgesetzt.“

Dr. Gabriele Schlimper, Federführung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LIGA Berlin): „Wir brauchen in Berlin mehr Räume, damit soziale Träger Wohn- und Betreuungsangebote machen können – beispielsweise für obdachlose Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Wir begrüßen es sehr, dass das Land Berlin jetzt Grundstücke in Erbbaupacht für freie Träger zur Verfügung stellt, die dort ihre wichtigen sozialen Angebote schaffen können. Denn auf dem nach wie vor angespannten Berliner Immobilienmarkt haben es gerade soziale Organisationen und Menschen mit Unterstützungsbedarf immer schwerer, einen Platz zu finden.“

In den kommenden Monaten ist mit Interessenbekundungsverfahren für weitere Grundstücke zu rechnen. Grundstücke, die potenziell für soziale Träger geeignet sind, wurden durch den Portfolioausschuss des Landes Berlin ausgewählt. Diese Grundstücke liegen schwerpunktmäßig in den Bezirken Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, aber auch in Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf. 

Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen und den Grundstücken: Aktuelles (ligaberlin.de)

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