28. Januar 2021

Mehr Lernzeit für Abitur: Berlin verschiebt schriftliche Prüfungen, verlängert Prüfungszeit und bietet zusätzliches Rücktrittsrecht an

Die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten werden in einer Sondersituation ihre Prüfungen ablegen. Seit März 2020 war ihr Schulalltag durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie geprägt, verbunden mit Auswirkungen auf ihr soziales Leben. Um das Abitur trotz dieser widrigen Umstände abzusichern, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereits im Sommer 2020 verschiedene Maßnahmen ergriffen (unten ausgeführt). In Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz und dem Land Brandenburg hat das Land Berlin nun den Prüfungsplan für das Abitur 2021 ebenfalls angepasst:

Verschiebung von Prüfungen: Der letzte Unterrichtstag wird vom 23.03. auf den 13.04.2021 verschoben, also auf einen Termin nach den Osterferien. Das bedeutet: eine Woche mehr Lernzeit vor den zweiwöchigenOsterferien (29.03. bis 10.04). Zudem gewinnen Abiturientinnen und Abiturienten fast zwei weitere Wochen mehr Lernzeit durch die Verlegung von schriftlichen Prüfungen; statt am 12.04. 2021 beginnt die erste schriftliche Prüfung erst am 21.04.2021.

Nachschreibetermine: Alle Schulen können die Nachschreibetermine nutzen. Die Schule kann auch entscheiden, ob der Nachschreibetermin der Haupttermin als erster Termin für die Abiturprüfung der jeweiligen Fächer und Kurse genutzt werden soll.

Zusätzliche Lernangebote: Nach dem letzten Unterrichtstag werden Abiturientinnen und Abiturienten zwei Konsultationstermine/Repetitorien pro Prüfungsfach angeboten (und zwar im Umfang von fünf Stunden für einen Leistungskurs und drei Stunden für einen Grundkurs). Lehrkräfte geben damit weitere Lernunterstützung, die Teilnahme ist den Prüflingen freigestellt. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf wird während des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause auch das Lernen in Präsenz ermöglicht. Dafür können sie auch Schulräume sowie die dortige technische Ausstattung nutzen.

Zusätzliches Rücktritts- und Wiederholungsrecht: In der gymnasialen Oberstufe ist ausschließlich auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern ein folgenloser zusätzlicher Rücktritt vor den Prüfungen möglich. Zudem wird den Schülerinnen und Schülern ein zusätzliches Wiederholungsrecht bei nicht bestandener Abiturprüfung eingeräumt. Beide Möglichkeiten werden nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

Weitere Aufgaben: Lehrkräfte können weitere neu zu entwickelnde Ersatzaufgaben/Teilaufgaben für ausgewählte zentrale Prüfungsfächer auswählen, wenn sie diese für erforderlich halten. Diese werden zentral bereitgestellt.

Verlängerte Prüfungszeit: Die Bearbeitungszeit für alle schriftlichen Prüfungsfächer wird um 30 Minuten verlängert. Damit steht allen Schülerinnen und Schülern mehr Arbeitszeit zur Verfügung.

Auswahl der Kurshalbjahre: Die Wahl der zwei Kurshalbjahre, zu denen die Prüflinge sich mündlich im 4. Prüfungsfach prüfen lassen müssen, wird ihnen freigestellt. Das bedeutet, dass zwei der vier Kurshalbjahre in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der Schülerwahl nicht berücksichtigt werden.

Alternativprüfung: Für die 5. Prüfungskomponente kann wegen der Schließung der Bibliotheken eine Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung beantragt werden.

Zusatzprüfung: Prüflinge können in allen schriftlichen Prüfungsfächern in eine zusätzliche mündliche Prüfung gehen.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wichtig ist, dass unsere Abiturientinnen und Abiturienten auch in diesem Jahr ein anerkanntes Abitur machen, das ihnen die Möglichkeit gibt, überall in Deutschland und im Ausland zu studieren. Wir haben von unserer Seite alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Abiturientinnen und Abiturienten mehr Lernzeit zu geben. Keine Schülerin, kein Schüler soll wegen der besonderen Situation einen Nachteil erfahren.“

Statement des Landesschülerausschusses: „Damit geht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf den Landesschülerausschuss ein. Dieser hatte zuvor die ungenügende Vorbereitungszeit auf die Prüfungen kritisiert. Auch waren die geschlossenen Bibliotheken ein Punkt, welcher hier berücksichtigt werden musste.“

Bereits im Sommer 2020 hat die Senatsbildungsverwaltung konkrete Maßnahmen ergriffen, um die pandemiebedingt schwierigen Umstände für die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten angemessen zu berücksichtigen: Im 4. Kurshalbjahr müssen Schülerinnen und Schüler bisher in der Regel in jedem der 10 zu belegenden Kurse Klausuren schreiben. Nun sind nur noch drei Klausuren in den Prüfungsfächern nötig. Klausurersatzleistungen wurden ermöglicht, wenn das Schreiben in Präsenz nicht möglich ist. Ersatzleistungen gab es zudem in einzelnen Fächern wie Sport, Musik oder Darstellendes Spiel: z. B. hin zu Musik- oder Sporttheorie. In allen schriftlich geprüften Fächern wird es für die Grund- und Leistungskurse zumindest eine Aufgabe mit Bezug zum 1. Kurshalbjahr geben. Denn dieses Halbjahr fand vor der Pandemie statt. Es wird zudem mehr Aufgaben beziehungsweise Teilaufgaben geben.

©️ Senatsverwaltung Berlin

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