Ab 1. Januar 2022 – Hühnerküken töten wird verboten

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Beschluss des Bundestages gebilligt, das routinemäßige massenhafte Töten von Hühnerküken aus ökonomischen Gründen ab dem Jahr 2022 zu verbieten und dieses Verbot ausdrücklich im Tierschutzgesetz festzuschreiben.

Aus der Plenarsitzung des Bundesrates am 28.05.2021

Ab 2024 sind zudem Eingriffe an einem Hühnerei, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Embryos verursachen, ab dem 7. Bebrütungstag verboten. Gleiches gilt für den Abbruch des Brutvorgangs.

Eingriffe am Hühnerembryo

Hintergrund ist, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Hühnerembryos ab dem 7. Bruttag Schmerzen empfinden können.

45 Millionen Küken

Derzeit werden in deutschen Brütereien jährlich circa 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedoch rein wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Bundesratsforderung von 2015

Das Gesetz greift eine langjährige Forderung des Bundesrates auf: Schon 2015 hatten sich die Länder mit einem eigenen Gesetzentwurf für ein Verbot des Kükentötens eingesetzt.

Marktreife für Alternativen

Der Bundestag geht in seiner Beschlussbegründung davon aus, dass als Alternativen zur Tötung der Küken – neben dem Einsatz von Zweinutzungshühnern und der Aufzucht von männlichen Küken – bis Januar 2022 Verfahren zur frühen Geschlechtsbestimmung im Ei praxisreif sind und dem Markt zur Verfügung stehen.

Gestuftes Inkrafttreten

Vorgesehen ist ein zweistufiges Inkrafttreten: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken gilt ab 1. Januar 2022, das Verbot für Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs ab 1. Januar 2024. Ziel ist es, den Legebetrieben Zeit zu geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

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