Der Deutscher Wetterdienst (DWD) warnt für Berlin vor Glätte. Nach aktuellen Angaben gilt die amtliche Warnung ab Sonntag, 28. Dezember 2025, 16:00 Uhr und voraussichtlich bis Montag, 29. Dezember 2025, 12:00 Uhr.
Nach Einschätzung des DWD besteht Glättegefahr der Warnstufe 1 von 4. Ursache sind winterliche Witterungsbedingungen, die vor allem auf Straßen, Gehwegen, Brücken sowie wenig befahrenen Nebenstraßen zu rutschigen Verhältnissen führen können. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden steigt das Risiko, dass sich Nässe in gefährliche Glätte verwandelt.
Der Wetterdienst weist ausdrücklich auf erhöhte Rutschgefahr hin. Verkehrsteilnehmende sollten ihre Fahrweise anpassen, mehr Zeit einplanen und abrupte Lenk- oder Bremsmanöver vermeiden. Fußgängerinnen und Fußgänger werden gebeten, rutschfestes Schuhwerk zu tragen und besondere Vorsicht walten zu lassen.
Auch Radfahrer sollten mit stark eingeschränkter Haftung rechnen. Kommunale Winterdienste sind vorbereitet, dennoch kann es örtlich zu glatten Abschnitten kommen – vor allem dort, wo Streu- oder Räumfahrzeuge verzögert zum Einsatz kommen.
Der DWD empfiehlt, die aktuellen Wetter- und Warnmeldungen im Blick zu behalten, da sich die Lage kurzfristig ändern kann.
🔄 Aktualisierung – Warnstufe erhöht (So. 18.57 Uhr)
Der Deutscher Wetterdienst (DWD) hat seine Warnung für Berlin am Sonntagabend verschärft. Statt der zuvor gemeldeten leichten Glätte gilt nun eine amtliche Warnung vor markanter Glätte (Warnstufe 2 von 4).
Die aktualisierte Warnung ist ab Montag, 29. Dezember 2025, 03:00 Uhr gültig und gilt voraussichtlich bis 10:00 Uhr. Laut DWD besteht eine erhöhte Glättegefahr durch Eis, Glatteis sowie möglichen Eisbruch. Besonders in den frühen Morgenstunden kann es auf Straßen, Gehwegen, Brücken und Nebenstraßen zu gefährlich glatten Abschnitten kommen.
Pendlerinnen und Pendler sollten am Morgen deutlich mehr Zeit einplanen. Fußgänger, Radfahrende und Autofahrende werden dringend zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. Auch verzögerte Räum- und Streumaßnahmen können örtlich nicht ausgeschlossen werden.
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