Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der die Haftungsregeln bei Unfällen mit Elektro-Scootern grundlegend neu ordnet.
Hintergrund ist eine drastisch gestiegene Unfallzahl: Waren im Jahr 2020 noch weniger als 6.000 Personen mit E-Scootern an Unfällen beteiligt, lag diese Zahl 2024 bereits bei rund 12.000 — eine Verdopplung innerhalb von vier Jahren.
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Parallel dazu hat sich auch die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge stark erhöht. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft waren 2023 bundesweit rund 990.000 E-Scooter versichert, gegenüber 180.000 im Jahr 2020.

Der auf Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig eine sogenannte Gefährdungshaftung für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen gilt — also dieselbe Regelung, die bereits für Pkw-Halter greift. Damit soll verhindert werden, dass Unfallopfer leer ausgehen, weil die Fahrerin oder der Fahrer eines Miet-Scooters schwer zu ermitteln ist. Bei einem Großteil der Unfälle handelt es sich um Fahrzeuge von Sharing-Anbietern, deren Nutzer im Schadensfall oft nicht eindeutig identifiziert werden können.
Für Fahrerinnen und Fahrer selbst ist eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens geplant: Sie haften künftig, sofern sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis gelten für E-Scooter-Unfälle damit dieselben Haftungsmaßstäbe wie für Unfälle mit Kraftfahrzeugen. Der Gesetzentwurf muss nun den weiteren parlamentarischen Weg durchlaufen, bevor er in Kraft treten kann.
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