Millionen Familien in Deutschland sollen schon bald von einem erheblich vereinfachten Verwaltungsverfahren profitieren: Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach das Kindergeld künftig ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden kann. Die Neuregelung soll schrittweise ab Frühjahr 2027 in Kraft treten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründete das Vorhaben mit dem Ziel eines moderneren, bürgerfreundlicheren Staates. Gerade frisch gebackene Eltern sollten sich nach der Geburt voll auf ihr Kind konzentrieren können, statt sich mit bürokratischem Papierkram auseinandersetzen zu müssen. Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Familienleistungen in Deutschland und wird derzeit noch über einen förmlichen Antrag bei der Familienkasse beantragt.
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Zweistufige Einführung geplant
Die Umstellung erfolgt in zwei Stufen. Ab Frühjahr 2027 sollen zunächst Familien profitieren, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen, da der Familienkasse in diesen Fällen die notwendigen Daten bereits vorliegen. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich Ende 2027, soll das antragslose Verfahren auch für Erstgeborene gelten. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnen, der Familienkasse eine IBAN bekannt sein und mindestens ein Elternteil im Inland beschäftigt sein.
Das Once-Only-Prinzip als technische Grundlage
Technisch stützt sich das neue Verfahren auf das sogenannte Once-Only-Prinzip. Dieses Konzept sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger Daten und Nachweise nur ein einziges Mal bei einer Behörde einreichen müssen. Anschließend werden die Informationen datenschutzkonform zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht. So vergibt etwa das Bundeszentralamt für Steuern für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID, wobei die Geburtsdaten vom Standesamt automatisch an die Familienkasse weitergeleitet werden. Auf diese Weise entfällt für Eltern die aufwendige, manuelle Antragstellung.
Missbrauchsschutz bleibt gewährleistet
Trotz der Vereinfachung bleibt die inhaltliche Prüfung des Kindergeldanspruchs durch die Familienkasse unberührt, wie die Bundesregierung ausdrücklich betont. Das antragslose Verfahren ersetzt lediglich den formalen Antragsprozess, nicht aber die sachliche Überprüfung. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifeln am Anspruch bleibt die bisherige Praxis bestehen, um Missbrauch wirksam zu verhindern.
Teil der föderalen Modernisierungsagenda
Das antragslose Kindergeld ist ein zentraler Baustein der föderalen Modernisierungsagenda, in deren Rahmen Bund und Länder gemeinsam mehr als 200 Maßnahmen zum Bürokratieabbau umsetzen wollen. Neben dem Kindergeld sollen Bürgerinnen und Bürger künftig unter anderem auch von vorausgefüllten und weitgehend automatisierten Steuererklärungen profitieren, so die Bundesregierung.
Symbolbild

