Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt erneut: Ab 1. Januar 2026 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später, ab 1. Januar 2027, steigt die Lohnuntergrenze weiter auf 14,60 Euro. Das hat das Bundeskabinett nach Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission beschlossen.
Die Bundesregierung folgt damit der Linie, die seit 2015 gilt: Der Mindestlohn soll sich regelmäßig an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren und sicherstellen, dass auch Beschäftigte im Niedriglohnsektor am Wohlstand teilhaben. Laut Bundesregierung profitieren von der Anpassung mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland – vor allem in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Einzelhandel.
„Viele Betriebe haben sich in den vergangenen Jahren gut an das steigende Lohnkostenniveau angepasst“, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Die Erhöhung solle helfen, Kaufkraft zu sichern und soziale Gerechtigkeit zu stärken, ohne den Arbeitsmarkt zu belasten.
Auch für Minijobberinnen und Minijobber gibt es gute Nachrichten: Damit sich durch den höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht verringert, wird die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen parallel angehoben.
Die Bundesregierung erwartet durch die Maßnahme keine negativen Beschäftigungseffekte. Vielmehr soll der Schritt dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Männern und Frauen zu verringern – denn Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Jobs mit niedrigem Stundenlohn.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt. Seither wird die Höhe alle zwei Jahre überprüft. Die Entscheidung über die Anpassung trifft die Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammensetzt.
Mit der nun beschlossenen zweistufigen Erhöhung sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Wer arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können.
Grafik: Bundesregierung
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