Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Arbeitgeber der Länder haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Das Ergebnis: Insgesamt 5,8 Prozent mehr Gehalt bei einer Laufzeit von 27 Monaten – in drei Stufen. Die erste Erhöhung greift ab dem 1. April 2026 mit 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, gefolgt von weiteren Steigerungen zum 1. März 2027 (2,0 Prozent) und zum 1. Januar 2028 (1,0 Prozent). Der Tarifvertrag läuft bis Ende Januar 2028, teilt ver.di in einer Pressemitteilung mit.
Von dem Abschluss profitieren unmittelbar rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen), insgesamt sind etwa 2,2 Millionen Beschäftigte betroffen. Nachwuchskräfte erhalten zusätzlich 150 Euro in drei Schritten.
Ver.di-Vorsitzender Frank Werneke sprach von schwierigen Verhandlungen, betonte aber den Erfolg: Die Länder hätten damit beim Lohnniveau zu Bund und Kommunen aufgeschlossen. Besonders wichtig sei das auch mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst.
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Ein zentrales Element des Abschlusses ist zudem die Ost-West-Angleichung der Arbeitsbedingungen. Unter anderem wird der Kündigungsschutz verbessert und die Arbeitszeit an den ostdeutschen Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena an das West-Niveau angepasst.
Auch Schicht- und Wechselschichtarbeit wird besser vergütet: Die monatliche Schichtzulage steigt auf 100 Euro, in Krankenhäusern ebenfalls auf 100 Euro. Die Wechselschichtzulage erhöht sich auf 200 Euro, im Klinikbereich sogar auf 250 Euro. Neu ist außerdem, dass Teilzeitkräfte Zuschläge für Überstunden bereits ab der ersten Stunde über ihre individuelle Arbeitszeit hinaus erhalten.
Für rund 300.000 studentische Beschäftigte steigen die Mindeststundenlöhne auf 15,20 Euro ab Sommersemester 2026 und auf 15,90 Euro ein Jahr später. In Hamburg wurde zudem eine Einigung zur sogenannten Hamburg-Zulage erzielt, von der etwa 10.000 Beschäftigte im bürgernahen Dienst profitieren.
Ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Die endgültige Entscheidung trifft anschließend die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst.
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