9. Februar 2026

Mindesttarife für Mietwagen in Berlin weiter offen – Senat prüft noch Voraussetzungen

Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen in Berlin lässt weiter auf sich warten. Das geht aus der Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) hervor. Demnach befindet sich das Verfahren noch in einer Vorprüfungsphase – ein konkreter Zeitplan für Mindestpreise existiert bislang nicht

Wie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mitteilt, liegt der aktuelle fachliche Schwerpunkt zunächst auf der Prüfung eines sogenannten Beobachtungszeitraums gemäß § 13 Absatz 4 des novellierten Personenbeförderungsgesetzes. Diese Marktbeobachtung gilt als zwingende Voraussetzung, bevor weitere regulatorische Schritte – darunter auch Mindesttarife – überhaupt rechtssicher angeordnet werden können.

Zuständig für diese Prüfungen ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Dort werden derzeit Marktentwicklungen ausgewertet, um festzustellen, ob eine erhebliche Störung des Wettbewerbs vorliegt. Erst auf Grundlage dieser Daten kann entschieden werden, ob Mindestbeförderungsentgelte nach § 51a Absatz 1 PBefG eingeführt werden.

Unterstützt wird das Land dabei durch externe Fachgutachter – sowohl verkehrswirtschaftlich als auch juristisch. Ziel sei es laut Senat, die erhobenen Daten in eine „belastbare Entscheidungsgrundlage“ zu überführen. Parallel dazu laufen weiterhin die Prüfungen zu möglichen Mindestpreisen, trotz außergewöhnlich hoher Antragszahlen im Taxenbereich und zusätzlicher Belastungen für die Genehmigungsbehörden.

Eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen ist bislang jedoch nicht gefallen. Auch einen Termin, bis wann eine beschlussfähige Allgemeinverfügung vorliegen könnte, nennt der Senat aktuell nicht. Man wolle zwar „sehr zeitnah“ über die Einleitung des Beobachtungszeitraums entscheiden – ein konkreter Zeitpunkt könne derzeit aber noch nicht benannt werden.

Hintergrund: Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes wurde den Ländern erstmals die Möglichkeit eingeräumt, Mindesttarife für Mietwagen – etwa für App-basierte Fahrdienste – festzulegen. Ziel ist es, ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und faire Bedingungen zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe zu schaffen. In Berlin bleibt dieses Instrument vorerst weiter in der Warteschleife.

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