Der Bundesrat hat am Freitag, dem 10. Juli 2026, einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel künftig strafbar werden soll.
Bundesrat, Plenarsitzung vom 10.07.2026
Die Initiative geht auf das Land Hessen zurück und wurde in der Plenarsitzung der Länderkammer beschlossen. Über den Entwurf muss nun der Bundestag entscheiden.
Neuer Straftatbestand geplant
Nach dem Willen der Länder soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft. Strafbar solle dies allerdings nur dann sein, wenn es in einer Weise geschehe, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördere.
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Mit dem neuen Tatbestand soll eine Lücke im geltenden Recht geschlossen werden. Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften – etwa Volksverhetzung, die Billigung von Straftaten oder das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen – seien nur in Einzelfällen einschlägig und reichten nicht aus, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle
Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung seit den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 und der anschließenden Besetzung des Gazastreifens durch Israel. Seitdem sei in Deutschland ein sprunghafter Anstieg antisemitischer Demonstrationen, Verlautbarungen und Übergriffe zu verzeichnen, führen die Länder an. Die Zahl antisemitischer Vorfälle habe sich demnach von 1.957 im Jahr 2020 auf 8.627 im Jahr 2024 erhöht – mehr als eine Vervierfachung innerhalb von vier Jahren.
Bundesrat: Leugnung missachtet die grundgesetzliche Ordnung
Der Bundesrat betont in seiner Begründung, dass viele Menschen in Deutschland friedlich gegen den Krieg und das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung demonstrierten. Bei den Protesten komme es jedoch regelmäßig vor, dass die staatliche Legitimität Israels bestritten werde.
Die Existenz des Staates Israel hänge unauflöslich mit den Folgen des Zweiten Weltkriegs und dem Holocaust zusammen, stellt die Länderkammer fest. Seine Gründung und die Akzeptanz durch die Völkergemeinschaft seien untrennbar mit der Verantwortung für die Shoa und der Notwendigkeit verknüpft, eine sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden zu finden. Wer das Existenzrecht Israels leugne, relativiere damit im Ergebnis nicht nur den Holocaust, sondern missachte auch die grundgesetzliche Ordnung als Antwort auf die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus.
Wie es weitergeht
Mit dem Beschluss des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren eröffnet. Zunächst kann sich die Bundesregierung zu dem Länderentwurf äußern, anschließend liegt die Entscheidung beim Bundestag. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer das Parlament den Vorschlag der Länder beraten muss, existiert nicht. Ob und wann der neue Straftatbestand tatsächlich in Kraft tritt, ist damit offen.
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