Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins haben in den vergangenen anderthalb Jahren Hunderte Anträge auf das sogenannte Leistbarkeitsversprechen bearbeitet. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schenker hervor.
Das Leistbarkeitsversprechen soll sicherstellen, dass die Miete bei den städtischen Gesellschaften nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Bei der Gewobag gingen dazu 2025 156 Anträge ein, von denen 10 positiv und 146 negativ beschieden oder zurückgenommen wurden. Bei der HOWOGE waren es 161 Anträge im selben Jahr, konkrete Angaben zu Annahme oder Ablehnung lägen dort nicht vor. Die degewo verzeichnete 77 Anträge, 12 wurden angenommen, 65 seien noch offen. Bei GESOBAU, Stadt und Land sowie WBM bewegten sich die Zahlen jeweils im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich.
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Als häufigster Ablehnungsgrund nennt der Senat ein zu hohes Haushaltseinkommen, wodurch die Miete bereits unter der 27-Prozent-Grenze liege. Auch eine Überschreitung der Einkommensgrenzen nach dem Berliner Wohnraumversorgungsgesetz sowie unvollständige Unterlagen der Mietenden führten demnach regelmäßig zur Ablehnung. Eine systematische Erfassung der Ablehnungsgründe finde bei den Unternehmen jedoch nicht durchgängig statt.
Zur Berechnungsmethode gaben die Unternehmen unterschiedliche Verfahren an. Die degewo arbeite systemgestützt, GESOBAU nutze eine eigens entwickelte PowerApp, die HOWOGE einen selbst entwickelten Berechnungsbogen und die WBM ein mit einer Datenbank verknüpftes Excel-Tool. Die Gewobag orientiere sich an der WBS-Berechnung des Senats, Stadt und Land setze ein datenbankgestütztes Prüfverfahren ein, das auch soziale Härtefälle berücksichtige.
Wohnungstausch: Ablehnungen vor allem wegen fehlender Bonität
Auch beim Wohnungstausch zwischen Mietparteien liefert die Antwort erstmals detaillierte Zahlen. Bei der Gewobag wurden 2025 111 bestätigte Tauschanträge erfasst, bei der HOWOGE 117 Anträge, von denen 38 angenommen und 79 abgelehnt wurden. Die degewo vermittelte 117 Tauschwohnungen, davon 74 erfolgreich.
Als häufigste Ablehnungsgründe nennen mehrere Unternehmen unzureichende Bonität des Tauschpartners, einen fehlenden Wohnberechtigungsschein sowie drohende Überbelegung. GESOBAU listet detailliert auf, dass zwischen 2023 und 2025 in den meisten Fällen Tauschinteressierte selbst zurückgetreten seien, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder mangelndem Interesse. Anstehende Sanierungsarbeiten könnten laut Senat ebenfalls gegen einen sofortigen Tausch sprechen, etwa wenn Elektroinstallationen erneuert oder schadstoffbelastete Bauteile saniert werden müssten und der bisherige Mietende dafür ausziehen müsse.
Der Senat betont, dass Kriterien wie Arbeitswege, Kita-Entfernung oder Barrierefreiheit grundsätzlich keine Ablehnungsgründe für einen Wohnungstausch darstellten. Die Prüfung erfolge stets einzelfallbezogen.
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