Berliner Mieterinnen und Mieter können seit dem 1. Juli Mietpreisüberhöhungen online anzeigen.
Über das Service-Portal Berlin steht dafür die Seite service.berlin.de/dienstleistung/355534/ zur Verfügung. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit. Mit dem neuen digitalen Angebot solle das bisherige Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
🚨 Nichts mehr verpassen in Marzahn-Hellersdorf!
Aktuelle News, Blaulichtnachrichten, Wetter & Eilmeldungen direkt aufs Handy – 👉 jetzt Whatsappkanal abonnieren !
Mieterinnen und Mieter, die kürzlich in eine Wohnung eingezogen sind, sollten zunächst über den Abfrageservice des Berliner Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre konkrete Wohnung ermitteln. Dies sei unter mietspiegel.berlin.de/berliner-mietspiegel/mietspiegelabfrage/ möglich.
Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich laut Senatsverwaltung um eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise um eine Straftat im Sinne des Wirtschaftsstrafgesetzes. Diese könne für Vermieter oder Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt worden sei. Zudem könne auf Antrag der Mieterin oder des Mieters die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.

Nach Eingang einer digitalen Anzeige setze sich das örtlich zuständige Bezirksamt mit den Anzeigenden in Verbindung. Das Bezirksamt kläre dann, ob die Tatbestandsmerkmale einer Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz vorlägen, und leite weitere Schritte ein.
Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, erklärte, die Möglichkeit der Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen bei den zuständigen Bezirken sei ein weiterer Baustein für einen starken Mieterschutz in Berlin. Mit der neu geschaffenen Einrichtung trage man dazu bei, Mietwucher konsequent zu identifizieren und wirksam zu verfolgen.
Foto(s): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 Whatsapp-KANAL Marzahn-Hellersdorf LIVE 🗞️


