Die Berliner Polizei verfügt über keine spezifischen Vorschriften zum Einsatz von Taschenlampen und LED-Leuchten gegenüber Journalistinnen und Journalisten. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Gollaleh Ahmadi hervor.
Die Parlamentarierin hatte sich nach Fällen erkundigt, in denen Einsatzkräfte gezielt starke Lichtquellen auf Kameraobjektive gerichtet haben sollen, um Bild- und Videoaufnahmen bei Demonstrationen zu behindern. Dem Senat lägen dazu keine Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort vom 15. Juni 2026. Daten zu entsprechenden Beschwerden seien im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar.
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Gleichzeitig bekennt der Senat: Spezielle Vorschriften zum Einsatz von Leuchtgeräten gegenüber Medienschaffenden wurden durch die Polizei Berlin nicht erlassen. Auch eine standardisierte Schulung über die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen gegenüber Kameraobjektiven existiert nicht.
Rechtlich wäre ein gezielter Lichteinsatz gegen Pressevertreter nach Einschätzung des Senats allenfalls zur Abwehr einer konkreten Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter denkbar — auf Grundlage von Paragraph 17 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes schütze ausdrücklich auch die Anfertigung von Bild- und Videoaufnahmen polizeilicher Maßnahmen im öffentlichen Raum.
Die standardmäßig an Berliner Polizeibeamte ausgegebenen Taschenlampen verfügen laut Senat konstruktionsbedingt über keine Stroboskop- oder vergleichbare Blinkfunktion. Das aktuell beschaffte Modell erreicht einen maximalen Lichtstrom von 280 Lumen bei einer Leuchtweite von bis zu 220 Metern.
Beim Schutz von Medienschaffenden vor Ort unterscheidet die Polizei grundsätzlich nicht nach Akkreditierungsstatus. Maßgeblich sei im Einzelfall, ob Personen erkennbar journalistisch tätig sind. Im Zweifel werde zugunsten der Pressefreiheit entschieden, so der Senat.
Die Anfrage steht im Kontext einer seit Jahren geführten Debatte über den Umgang der Berliner Polizei mit Medienschaffenden bei Versammlungslagen. Journalistenverbände wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion stehen nach Senatsangaben im regelmäßigen Austausch mit der Polizei Berlin.
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