Das Landgericht Berlin I hat heute drei Männer wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf einen Geldtransporter in Marzahn zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 22-jährige Hauptangeklagte Mohamed O. erhielt wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Der Überfall ereignete sich am Abend des 23. März 2025 auf der Marzahner Chaussee, Marzahn-Hellersdorf LIVE berichtete darüber. Nach den Feststellungen der 18. Großen Strafkammer – Jugendkammer – kebelten die Täter den Geldtransporter mit zwei Fahrzeugen ein, als dieser das Firmengelände verließ. Das Fahrzeug war mit 4,5 Millionen Euro Bargeld beladen. Mohamed O. soll die Scheiben des Transporters mit schwarzer Farbe besprüht und sich mit einem Sturmgewehr davor positioniert haben, während Komplize Jakub F. und ein unbekannter Mittäter mit Spezialwerkzeug den Laderaum aufbrachen und 26 Geldkassetten mit insgesamt 2,5 Millionen Euro erbeuteten.
Als die Besatzung des Transporters Alarm auslöste und der Fahrer versuchte, das Fahrzeug freizumanövrieren, schoss Mohamed O. laut Urteilsbegründung mehrfach mit dem Sturmgewehr auf die Fahrerkabine – dabei habe er den Tod der Wachmänner mindestens billigend in Kauf genommen. Die Kammer wertete dies als versuchten Mord aus Habgier sowie zur Ermöglichung einer Straftat.
Nach dem Überfall zündeten die Täter eines der Tatfahrzeuge an und flohen mit dem verbliebenen Wagen in Richtung eines Neuköllner Gewerbegrundstücks. Dort versuchten sie, Spuren zu beseitigen – doch ein Reifenschaden ermöglichte der Polizei die Verfolgung. Beute und Tatkleidung ließen die Männer zurück. DNA-Spuren, Fingerabdrücke und Handydaten führten am 28. Mai 2025 zur Festnahme der vier Angeklagten.
Der 21-jährige Jakub F., der in der Verhandlung ein Geständnis zum Raub ablegte, wurde wegen besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ein bedingter Tötungsvorsatz ließ sich ihm nach Auffassung des Vorsitzenden nicht nachweisen – er habe möglicherweise angenommen, das Sturmgewehr diene nur der Einschüchterung. Der 26-jährige Muhammed Y., dem die Kammer Beihilfe bei der Beschaffung von Tatmitteln nachwies, erhielt zwei Jahre und sechs Monate. Ein vierter Angeklagter, inzwischen 25 Jahre alt, wurde freigesprochen – eine Tatbeteiligung konnte nicht belegt werden.
Mohamed O. und Jakub F. befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden.
(Az.: 518 KLs 32/25 jug)
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