In Berlin sind derzeit 9.459 Haftbefehle im polizeilichen Fahndungssystem INPOL-Z offen. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Vallendar hervor. Grundlage der Zahlen ist die quartalsweise Stichtagserhebung des Bundeskriminalamts vom 1. April 2026.
Von den erfassten Haftbefehlen entfielen 1.915 auf Untersuchungshaftbefehle zur Strafverfolgung, 7.532 auf Haftbefehle zur Strafvollstreckung sowie 12 auf Unterbringungsbefehle. Eine weitergehende Differenzierung etwa nach Sicherungshaft, Jugendarrest oder Ersatzfreiheitsstrafe sei statistisch nicht möglich, da eine entsprechende Erfassung weder bei der Polizei Berlin noch bei der Staatsanwaltschaft erfolge, teilte die Senatsverwaltung mit.
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Bei der Laufzeit der Fahndungen zeigt sich ein deutliches Übergewicht älterer Fälle: 4.276 Haftbefehle bestehen zwischen einem und drei Jahren, weitere 2.295 sogar länger als drei Jahre. Weniger als drei Monate alt sind hingegen nur 1.263 Haftbefehle, zwischen drei und sechs Monaten 666 sowie zwischen sechs und zwölf Monaten 959.
Die Senatsverwaltung verwies darauf, dass Straftaten, die nicht verjähren, teilweise über Jahrzehnte weiterverfolgt würden. Zudem handele es sich bei einem hohen Anteil der offenen Vollstreckungshaftbefehle um Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft nach Paragraf 456a der Strafprozessordnung von der Vollstreckung absehe. Ganz überwiegend betreffe dies bereits ins Ausland abgeschobene Verurteilte, die vor Verbüßung ihrer Strafe das Land verlassen hätten und deshalb automatisch zur Fahndung ausgeschrieben worden seien.
Nach Deliktsgruppen aufgeschlüsselt entfällt der größte Anteil der offenen Haftbefehle auf Diebstahlsdelikte: Allein für einfachen Diebstahl bestehen 2.817 Haftbefehle, hinzu kommen 727 wegen besonders schweren Diebstahls und 458 wegen Diebstahls unter Verwendung von Waffen oder als Bandendiebstahl. Bei den Gewalt- und Kapitaldelikten stehen 252 Haftbefehle wegen gefährlicher Körperverletzung, 207 wegen Körperverletzung, 150 wegen Raubes, 141 wegen schweren Raubes und 146 wegen räuberischen Diebstahls zu Buche. Wegen Mordes liegen 125 Haftbefehle vor, wegen Totschlags 85. Im Bereich der Betäubungsmitteldelikte sind 579 Haftbefehle nach Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes erfasst.
Zu Delikten unter Verwendung eines Messers konnte die Polizei Berlin keine Angaben machen, da entsprechende Daten im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar seien.
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