Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin stellt ab dem kommenden Jahr ihre Förderung zur Niederlassung in schlechter versorgten Bezirken ein. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin auf ihrer gestrigen Sitzung beschlossen – als direkte Konsequenz des bevorstehenden GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes.
Bisher förderte die KV Berlin Neuniederlassungen, Praxisübernahmen und die Gründung von Zweigpraxen mit bis zu 70.000 Euro. Diese Unterstützung entfällt künftig vollständig. Zudem wird die geplante Ausweitung der eigenen KV-Praxen im Jahr 2027 nicht weiterverfolgt.
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Vorstand sieht politisches Versagen
Der Vorstand der KV Berlin begründete den Schritt mit den Auswirkungen der Sparvorgaben auf die eigene Handlungsfähigkeit. „Unser Ziel und öffentlicher Auftrag ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in dieser Stadt. Dem kommen wir täglich nach, zum Wohle der Berliner. Mit unserem Förderprogramm wollen wir die ärztliche Versorgung verbessern und langfristig sichern, können das ab dem kommenden Jahr aber leider nicht mehr gewährleisten“, erklärte der Vorstand laut Mitteilung.
Gleichzeitig warnte der Vorstand vor den strukturellen Folgen: In vielen Randbezirken Berlins gebe es bereits jetzt weniger Praxen, und es sei schwer, neue Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für diese Stadtteile zu gewinnen. Mit der gestrichenen Förderung werde sich dieses Problem weiter verschärfen.
„Die KV Berlin wirkt mit mittlerweile fünf eigenen Praxen der geringeren wohnortnahen Versorgung entgegen. In 2027 können wir eine Ausweitung der KV Praxen jedoch nicht finanzieren. Die Aufgabe der Förderung liegt nun umso stärker bei der Politik, um gemeinsam die Versorgung Berlins zu erhalten“, so der Vorstand im Nachgang der VV.
Vorsitzende warnen vor längeren Wartezeiten
Die Vorsitzenden der VV zeichneten ein noch deutlicheres Bild der möglichen Folgen. Die Sparvorschläge des Gesetzes stellten bereits jetzt das angestrebte Primärversorgungssystem in Frage. Hausärztinnen und Hausärzte sollten eine Schlüsselfunktion im Versorgungssystem übernehmen, würden aber durch Bürokratie erdrückt, wenn sie nicht die Mittel für mehr Personal erhielten. Gleichzeitig werde das Honorar bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Fachärztinnen und Fachärzten gekürzt. „Das ist politisches Scheitern mit Ansage“, so die Vorsitzenden.
Gemeinsam mit dem Vorstand appellierte die VV an die Politik: Die Konsequenzen des Gesetzes würden die Patienten unmittelbar zu spüren bekommen – in Form von weniger Terminen und längeren Wartezeiten. „Im politischen Berlin ruht man sich im Glauben aus, dass das nicht passiert. Es ist ein Trugschluss zu vermuten, die Resistenz der Ärzte und Psychotherapeuten liegt über der Wirtschaftlichkeit des eigenen Betriebs. Praxen sind Unternehmen, die nicht endlos strapaziert werden können. Daher werden sie künftig keine weiteren unbezahlten Leistungen erbringen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.
Relevanz für Marzahn-Hellersdorf
Der Beschluss dürfte besonders für Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf spürbare Folgen haben. Der Bezirk zählt zu den strukturell unterversorgten Gebieten Berlins, in denen die Förderung bislang gezielt eingesetzt wurde, um Neuansiedlungen von Praxen zu unterstützen. Mit dem Wegfall des Programms entfällt ein zentrales Instrument, um dem schon bestehenden Ärztemangel im Berliner Osten entgegenzuwirken.
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