Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zieht der Berliner Senat Bilanz – und die Zahlen zeigen: Illegaler Handel dominiert weiterhin das Bild, legale Strukturen kommen nur langsam in Gang.
Tausende Straftaten, kaum Ordnungswidrigkeiten
Zwischen April 2025 und Ende Februar 2026 registrierte die Berliner Polizei insgesamt 2.189 Straftaten nach dem KCanG. Mit 1.245 Fällen macht der unerlaubte Handel mit Cannabis den mit Abstand größten Anteil aus – mehr als die Hälfte aller erfassten Delikte. Dahinter folgen unerlaubter Umgang in nicht geringer Menge mit 226 Fällen sowie unerlaubte Weitergabe von Cannabis mit 248 Fällen.
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Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervor (Drs. 19/25 438).
Besonders auffällig: Im November 2025 schnellten die Fallzahlen auf 260 – den höchsten Wert im gesamten Berichtszeitraum. Allein beim Tatbestand „unerlaubter Umgang in nicht geringer Menge“ stiegen die Zahlen von einstelligen Monatswerten im Frühjahr 2025 auf 69 Fälle im November, bevor sie sich wieder etwas normalisierten.
Demgegenüber wirken die polizeilich erfassten Ordnungswidrigkeiten geradezu bescheiden: Gerade einmal 76 OWi-Verfahren wurden im selben Zeitraum eingeleitet. Am häufigsten wurden Verstöße in der Nähe von Kinderspielplätzen geahndet (17 Fälle), gefolgt von vorsätzlichem Überschreiten der Besitzobergrenze außerhalb des Wohnsitzes (16 Fälle) sowie Konsum in Gegenwart von Minderjährigen (10 Fälle). Zusätzliche Stellen für die Ordnungsämter zur Kontrolle des KCanG gibt es laut Senat nicht – in keinem einzigen Berliner Bezirk.
Anbauvereinigungen: Nur elf gültige Erlaubnisse berlinweit
Von insgesamt 41 gestellten Anträgen auf Genehmigung einer Anbauvereinigung wurden bisher zwölf Erlaubnisse erteilt – eine davon wurde bereits widerrufen, nachdem das befriedete Besitztum nach der Genehmigungserteilung weggefallen war. 14 Anträge wurden zurückgezogen, neun versagt. Aktuell verfügen in Berlin damit elf Anbauvereinigungen über eine gültige Erlaubnis.
Die genehmigten Vereinigungen verteilen sich auf sechs Bezirke: Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf. Ob dort tatsächlich Anbau, Ernte und Weitergabe stattfinden, sei dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) nicht bekannt, heißt es in der Antwort.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse ist seit November 2024 das LaGeSo – mit lediglich zwei dafür vorgesehenen Beschäftigungspositionen. Die Kontrolle der Vereinigungen obliegt hingegen den Bezirken.
Die Gebühren für eine Erlaubniserteilung bewegten sich zwischen 500 und 3.000 Euro, im Durchschnitt wurden 1.425 Euro erhoben.
Amnestie: Kaum Entlassungen aus der Haft
Rund 5.400 Vollstreckungsverfahren wurden im Zuge der Amnestiereglung des KCanG geprüft, alle Überprüfungen sind abgeschlossen. In etwa 5.100 Fällen blieb es bei der ursprünglichen Strafe. In 208 Verfahren wurden Strafen erlassen, in 96 Verfahren neu festgesetzt. Aus der Strafhaft entlassen wurde zwischen März 2025 und März 2026 keine einzige Person.
Staatsanwaltschaft: Tausende neue Verfahren
Zwischen April 2025 und März 2026 gingen bei der Berliner Staatsanwaltschaft 11.279 Js-Verfahren (Tatverdächtiger bekannt) ein, davon 2.386 reine KCanG-Fälle und weitere 816 Verfahren, in denen KCanG und Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kombiniert vorkamen. Hinzu kamen 2.045 UJs-Verfahren bei unbekannten Tatverdächtigen, davon 577 KCanG-bezogen.
Fahren unter Cannabis: Zahlen steigen
Auch im Straßenverkehr hinterlässt das Thema Cannabis Spuren. Die Gesamtzahl der Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit berauschenden Mitteln stieg von 1.576 im Jahr 2024 auf 1.654 im Jahr 2025. Seit der Einführung eines neuen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Blutserum im August 2024 wird THC im Straßenverkehr erstmals gesondert erfasst. Allein im September 2025 registrierte die Polizei 91 Verstöße unter THC-Einfluss.
Bei den Verkehrsstraftaten stiegen die Gesamtzahlen von 2.402 im Jahr 2024 auf 2.539 im Jahr 2025. Spezifische THC-bedingte Fahruntüchtigkeitsfälle nach § 315c StGB wurden jedoch nur in sehr geringer Zahl erfasst – die Statistik weist hier über das gesamte Jahr 2025 lediglich eine einstellige Zahl von Fällen aus.
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