Anpassung des Mietradsystems in Berlin

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den aktuellen Bericht zur Anpassung des Mietradsystems in Berlin beschlossen. Planerisches und politisches Ziel ist es, das öffentliche Leihfahrradsystem zu erweitern und qualitativ weiterzuentwickeln. In diesem Prozess werden nun die nächsten Schritte eingeleitet.

Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr: „Wir sind mit den bisherigen Entwicklungen des Leihfahrradsystems zufrieden − künftig brauchen wir mehr Präsenz in der Fläche, mehr Angebot an die Berliner*innen sowie mehr Integration in den ÖPNV. Dafür erarbeiten wir derzeit die Grundlagen.“

Aktuell ist die Untersuchung zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ in der Vorbereitung. Inhaltliche Schwerpunkte der Analyse sollen unter anderem die Ausweitung des Bediengebiets, technische Anforderungen an Räder und Technik, die Ausleihprozesse sowie eine Integration in den Öffentlichen Personennahverkehr und das dort geltende Tarifsystem sein. Zudem werden ebenfalls eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, eine Analyse der Erfahrungen öffentlicher Fahrradleihsysteme in Deutschland sowie ihre Bedeutung für das Berliner System in die Studie eingehen. Der Auftrag dieser Untersuchung wird über die Vergabeplattform des Landes Berlin ausgeschrieben.

Aufschlussreiche Informationen zur Nutzung von Leihfahrrädern in der Hauptstadt sollen darüber hinaus bis 2024 durch die verlängerte Zusammenarbeit mit dem Unternehmen nextbike gewonnen werden. Im Fokus steht dabei die mögliche Einbeziehung weiterer Gebiete in das Mietfahrradsystem. Nutzungsverhalten sowie Abschätzung von Kosten und Nutzen einer entsprechenden Erweiterung sind dafür wichtige Faktoren, ebenso die Bewertung, ob Berlin dadurch seinen umwelt- und verkehrspolitischen Zielen Rechnung trägt. Das Land Berlin hat 2016 einen Vertrag über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen Leihfahrradsystems abgeschlossen, der bis zum 31. Juli 2024 verlängert wurde.

Aus der Sitzung des Senats am 6. Juli 2021. Der Bericht wird nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

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