Zwei der drei Bereichsentwicklungspläne (BEP) im Bezirk Marzahn-Hellersdorf befinden sich weiterhin in Bearbeitung – konkrete Aussagen zum Nachverdichtungspotenzial sind damit noch nicht möglich. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg im Berliner Abgeordnetenhaus hervor (Drucksache 19/25348).
Der BEP Biesdorf ist der einzige abgeschlossene Plan des Bezirks – er wurde bereits 1994 beschlossen und zielte auf eine verträgliche Verdichtung des landschaftlich geprägten Wohngebiets bei gleichzeitiger Sicherung von Schulen, Kitas und Grünflächen ab. Im Bereich dieses Plans entstanden seitdem rund 1.500 Wohnungen in Biesdorf Süd. Zur Frage des Aufstockungspotenzials in den Siedlungsgebieten heißt es, solche Maßnahmen seien zwar teilweise möglich gewesen, seien aber kein Schwerpunkt des damaligen Plans gewesen.
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Der BEP Hellersdorf befindet sich derzeit auf dem Arbeitsstand November 2022, der BEP Marzahn auf dem Stand Dezember 2025 – beide noch mitten im Verfahren.
Weder konkrete Nachverdichtungszahlen noch Angaben zu bereits eingeleiteten Bauvorhaben können der Bezirk oder der Senat zu diesen beiden Plänen machen. Auf die Frage, wie viele Wohnungen bereits durch Bauanträge und Baubeginn auf den Weg gebracht worden seien, lautet die lapidare Antwort der Verwaltung: Diese Frage könne aufgrund der noch laufenden Planung nicht beantwortet werden.
Damit bleibt offen, wie das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die wachsenden Anforderungen an die Wohnraumversorgung im Rahmen der Berliner Stadtentwicklungspolitik konkret umzusetzen gedenkt. Gerade der BEP Marzahn – mit seinem vergleichsweise frischen Arbeitsstand vom Dezember 2025 – weckt Erwartungen, dass zumindest in absehbarer Zeit belastbare Aussagen zu Verdichtungspotenzialen folgen werden. Doch selbst das ist bislang nicht zugesichert.
Die Anfrage von Ronneburg beleuchtet eine strukturelle Schwäche der bezirklichen Stadtplanung: Während in Berlin der Wohnungsmangel politisch seit Jahren als dringendstes Problem gilt, hängen grundlegende planerische Instrumente wie die Bereichsentwicklungspläne jahrelang im Verfahren fest – mit entsprechenden Konsequenzen für die Planungssicherheit von Investoren, Genossenschaften und der öffentlichen Hand gleichermaßen.
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