31. Oktober 2020

Halloween: Streich und Sachbeschädigung – die Polizei informiert

Zwischen Streich und Sachbeschädigung liegt oftmals nur ein Augenblick

Halloween sind die Volksbräuche in der Nacht vor dem Hochfest Allerheiligen, vom 31. Oktober auf den 1. November. Dieses Brauchtum war ursprünglich vor allem im katholischen Irland verbreitet. In Deutschland und Europa wird der irische Brauch seit den 1990er Jahren von Groß und Klein gefeiert. Gelegentlich wird dabei übertrieben und dann wird aus Spaß Ernst und damit strafrechtlich relevant.

Vandalismus hat dabei viele Gesichter. Häufig tritt Vandalismus zu Halloween in Form von Sachbeschädigung auf, nicht selten aus einer zuspitzenden Gruppendynamik heraus. Zu Halloween geraten Kinder und Jugendliche oftmals überproportional oft in Tatverdacht.

§ 303 StGB eine SachbeschädigungSachbeschädigung ist ein Vergehen, das mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Kinder und Jugendliche verkleiden sich zu Halloween gern als Gespenst und laufen dann in kleinen Gruppen von Haustür zu Haustür und klingeln oder klopfen, „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Dieses Jahr ist Halloween anders, als sonst. Pandemiebedingt werden einige Wohnungs- und Haustüren in Marzahn-Hellersdorf verschlossen bleiben. Der Tradition nach werden den Leuten Streiche gespielt, sobald die Tür verschlossen bleibt. Gerade zur Pandemiezeit, wo sich die Menschen vor dem Coronavirus schützen möchten, müssen die Kinder und Jugendlichen besonders darauf achten, dass aus einem harmlosen Streich keine Sachbeschädigung wird, das kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Verschlossene Wohn- und Haustüren müssen unbedingt respektiert werden. Ein Streich darf nur soweit gehen, wie keine Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Ein typisches Beispiel dafür ist das Einwickeln eines Fahrzeugs in Toilettenpapier. Augenscheinlich erst einmal ganz harmlos können dabei Kratzer im Lack entstehen und dann wird es möglicherweise teuer. Eine andere Dimension und damit im Bereich der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist das zerstören von Haltestellenhäuschen und Parkbänke. Beim spielerischen umherziehen in Gruppen kann sich dabei eine Eigendynamik entwickeln, die schnell aus einem Streich eine Sachbeschädigung macht.

In jedem Fall können die Kinder und Jugendlichen zu einer Schadenswiedergutmachung herangezogen werden.

Bleiben Sie gesund!

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