4. April 2022

Hoffnung für das Kitagrundstück Ulmenstraße 12

Ulmenstraße in Kaulsdorf - ©️ Marzahn-Hellersdorf.com

In Marzahn-Hellersdorf – im Ortsteil Kaulsdorf – soll eine Kindertagesstätte entstehen, das Vorhaben wird im kommenden Jahr zehn Jahre alt. Nach einem Verkauf des Bezirksgrundstücks in der Ulmenstraße 12 hat sich das Blatt bis heute gewendet.

Am 3. Dezember 2013 verkaufte der Bezirk Marzahn-Hellersdorf das Bezirksgrundstück Ulmenstraße 12. Geplant war, durch den Verkauf an einen privaten Käufer, dass eine Kindertagesstätte entsteht. Der Abriss der auf dem Grundstück befindlichen Altbauten erfolgte noch, dann war Ruhe – bis zum heutigen Tag.

Bebauungsplans XXIII-30c

„Der Kaufvertrag wurde vollständig rückabgewickelt, weil der Käufer nach Abriss der Altbauten nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten drei Jahre ab Besitz- und Lastenübergang auf dem Kaufgrundstück eine Kindertagesstätte errichtet und in Betrieb genommen hatte“, wurde der Abgeordneten. Dem Käufer wurde gemäß den vertraglichen Vereinbarungen der Kaufpreis rückvergütet sowie nützliche Verwendungen wie Baugrunduntersuchungen, Abbruch, Räumung und Bodenaustausch in Höhe von 131.535,- EUR erstattet. Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten wurden nur die eigenen Kosten getragen, nicht die des Käufers“, teilte die Senatsverwaltung Berlin der Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch auf Anfrage mit.

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Es werden seit 2016 keine bezirkseigenen Grundstücke an private Spekulanten und Investoren verkauft. Dazu teilt die Senatsverwaltung Berlin mit: „Es gab kein neues Verfahren zur Vergabe des Grundstückes, weil dieses in das Fachvermögen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf übertragen werden soll. Der aktuelle Verkehrswert wird auf rd. 700.000 EUR geschätzt. Es ist nicht beabsichtigt, das Grundstück zu verkaufen.“

Ulmenstraße 12 – ©️ Marzahn-hellersdorf.com

Die Pläne zur Errichtung einer Kindertagesstätte bekommen nach der Rückabwicklung des Kaufes nun frischen Wind. „Die aktuelle Kita-Entwicklungsplanung sieht das Grundstück weiterhin als Vorhaltefläche für einen Kitastandort vor. Die Vorhaltefläche ist durch den geltenden B-Plan XXIII-30c gesichert. Möglicherweise kann der Eigenbetrieb Nord-Ost das Grundstück per Erbpacht mieten und eine Kindertagesstätte darauf errichten. Welche Vertragsform gewählt wird, ist gegenwärtig noch nicht abschließend geklärt“, teilt die Senatsverwaltung Berlin mit.

Demnach kann aktuell kein Baubeginn oder Eröffnung der Kindertagesstätte genannt werden.

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