Am 22. und 23. Oktober führte das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf in Zusammenarbeit mit der Polizei umfassende Kontrollen in Schank- und Speisewirtschaften durch. Ziel dieser Einsätze war die Überprüfung der Einhaltung des Gaststättengesetzes sowie der Spielverordnung im Bezirk, teilt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf heute Vormittag mit.
Im Rahmen der Überprüfung wurden insgesamt drei Betriebe auf ihre Konformität mit den rechtlichen Vorschriften hin untersucht. Bei einem der Betriebe stellte das Ordnungsamt gravierende Mängel fest: Es fehlte die notwendige Gaststättenerlaubnis. Als Konsequenz wurde dem Betrieb die Fortführung seiner Geschäfte untersagt. Die Schließung zeigt, dass Verstöße gegen die rechtlichen Auflagen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen können.
Bei zwei weiteren Betrieben wurden potenziell strafrechtlich relevante Vorfälle festgestellt. In diesen Fällen leitete das Ordnungsamt die Sachverhalte umgehend an die Polizei weiter. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, um den Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Überprüfung von Geldspielgeräten, die in den Schank- und Speisebetrieben aufgestellt sind. Insgesamt wurden acht Automaten sichergestellt, da sie entweder nicht zulassungsfähig oder nicht regelkonform waren. Die Polizei nahm die Geräte in Verwahrung und wird sie einer weiteren Untersuchung unterziehen.
Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf bedankt sich ausdrücklich bei den Einsatzkräften des Polizeireviers Abschnitt A 32 für ihre Unterstützung. Der Bezirk betont, dass derartige Kontrollen zur Sicherstellung eines fairen und rechtmäßigen Gastgewerbes regelmäßig durchgeführt werden.
Titelbild: © Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

