Ab heute: Kostenfreier Eintritt in Hallenbädern für Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder berlinpass-BuT
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Inhaberinnen und Inhaber des Berechtigungsnachweises oder des berlinpass-BuT können ab heute kostenfrei in Berliner Hallenbädern schwimmen. Die Zeitfenster für kostenfreien Eintritt sind Montag bis Freitag 10-15 Uhr sowie den gesamten Samstag. Nach Vorlage des Berechtigungsnachweises bzw. berlinpass-BuT und eines Ausweisdokuments erhalten Besucherinnen und Besucher ein spezielles „0 EUR-Ticket“. Circa 680.000 Erwachsene, Jugendliche und Kinder können nun bis zum Ende des Jahres kostenlos schwimmen gehen.
Das Angebot gilt In folgenden Berliner Bädern:
Stadtbad Mitte – James Simon
Schwimmhalle Fischerinsel
Stadtbad Tiergarten
Kombibad Seestraße Hallenbad
Schwimmhalle Ernst-Thälmann-Park
Wellenbad am Spreewaldplatz
Stadtbad Schöneberg – Hans Rosenthal
Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-
Stadtbad Spandau-Nord
Kombibad Spandau Süd Halle
Stadtbad Wilmersdorf I
Schwimmhalle Hüttenweg
Hallenbad Märkisches Viertel
Stadtbad Lankwitz
Schwimmhalle Finckensteinallee
Stadtbad Tempelhof
Kombibad Mariendorf Halle
Stadtbad Neukölln
Kombibad Gropiusstadt Halle
Schwimmhalle Baumschulenweg
Kleine Schwimmhalle Wuhlheide
Schwimmhalle Allendeviertel
Schwimmhalle Sewanstraße
Schwimmhalle Anton-Saefkow-Platz
Schwimmhalle Buch
Schwimmhalle Helene-Weigel-Platz Helmut Behrendt
Schwimmhalle Zingster Straße
Schwimmhalle Kaulsdorf
SSE / Schwimm- u. Sprunghalle im Europasportpark
Die kostenfreien Zeitfenster wurden auf der Sitzung des Berliner Senats am 07.02.2023 nach Vorlage von Senatorin Spranger und Senatorin Kipping beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie hier: www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1292170.php

