Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I hat am heutigen Donnerstag einen 29-jährigen Mann wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat ereignete sich am Morgen des 25. Januar 2025 im Fahrstuhl eines Mehrfamilienhauses im Berliner Stadtteil Marzahn, teilt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, mit.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte seiner früheren Partnerin – der Mutter seines Kindes – vor deren Wohnungstür aufgelauert, als sie sich auf dem Weg zur Arbeit befand. Es kam zunächst zu einem Streit im Hausflur und im Vorraum der Aufzüge. Nachdem Nachbarn eingriffen und die Auseinandersetzung scheinbar beendet war, betrat die Frau wenig später den Fahrstuhl. Der Angeklagte folgte ihr, zog ein Messer und stach insgesamt mindestens 85 Mal auf sein Opfer ein. Die Frau verblutete noch am Tatort.




Das Gericht sieht als erwiesen an, dass der Täter aus „massiver Eifersucht, Hass und einem übersteigerten Besitzdenken“ handelte. Der Vorsitzende Richter erklärte in der Urteilsbegründung, der Mann habe den Entschluss zur Tat nach der Trennung im November 2024 gefasst. Der Mord sei aus niedrigen Beweggründen begangen worden, zudem habe das Opfer in der engen Aufzugskabine keinen Angriff erwartet – das Merkmal der Heimtücke sei daher ebenfalls erfüllt.
Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, bleibt weiterhin in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Verteidigung kann Revision einlegen.
Der Fall hatte in Berlin für großes Entsetzen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bereits im Mai in einer Pressemitteilung über die Anklageerhebung informiert. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 535 Ks 5/25 geführt.
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