Am 29. Dezember 2021 haben das Bezirksamt Lichtenberg, die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Johaniter-Unfallhilfe-Regionalverband-Berlin im Einrichtungshaus IKEA Lichtenberg, Landsberger Allee 364 in 10365 Berlin ein Kinderimpfzentrum eröffnet. Kinder im Alter von 5-11 Jahren können jeweils von Montag bis Samstag in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr mit dem Kinder Vakzim der Firma BioNTech geimpft werden, teilt das Bezirksamt Lichtenberg in einer Pressemitteilung mit.
Das Kinderimpfzentrum befindet sich im Erdgeschoss des IKEA Einrichtungshauses. Die Impfungen erfolgen ausschließlich mit Termin, buchbar über Doctolib oder über die Impfhotline: 030 9028-2200

Camilla Schuler, Bezirksstadträtin für Familie, Jugend und Gesundheit (DIE LINKE): „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, ein weiteres Impfangebot für Kinder in Lichtenberg zu ermöglichen. Der Standort ist den Berlinern aus dem Sommer bekannt und ich bedanke mich bei IKEA für die erneute Unterstützung.
Filiz Keküllüoğlu, Bezirksstadträtin für Schule, Sport und Facility Management (Bündnis 90/ Die Grünen): „Die Nachfrage von Familien nach einem speziellen Impfangebot für Kinder ist groß. Nun können bereits die Ferientage genutzt werden, um den Schutz der Familien vor dem Coronavirus zu erhöhen.“


Dafür wird sich jeder Einzelne von Ihnen verantworten müssen…
Ich hoffe es ist Ihnen bewußt…
1. Die Impfung mit Comirnaty ist eine Straftat nach § 95 AMG
Der Impfstoff Comirnaty darf auf keinen Fall geimpft werden. Jeder Arzt und jede
Person, die eine Impfung vornimmt oder vornehmen lässt oder hierzu beiträgt,
begeht eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Nr. 3a Arzneimittelgesetz (AMG):
§ 95 AMG: Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
1. wer entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei
anderen anwendet …
….
3a. entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 73
Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr
bringt oder sonst mit ihnen Handel treibt.
Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr
bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter
1. durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen
a) die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet,
b) einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung
an Körper oder Gesundheit aussetzt.
http://www.khkramer.de/Rechtsgutachten%20zur%20Strafbarkeit%20der%20Impfung%20nach%2095%20AMG.pdf?fbclid=IwAR1GNPo5cw31g_veY8eG_uF6vrKx9H4Y5zES99Qp__z45OZZsVLEhBexipU