Die Mindestlohnkommission hat ihre Empfehlung für die kommenden Jahre vorgelegt: Der gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Stufen deutlich steigen. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Lohnuntergrenze 13,90 Euro pro Stunde, ein Jahr später, ab 1. Januar 2027, steigt sie auf 14,60 Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro (Stand: 2025), teilt die Bundesregierung mit.
Wer profitiert von der Erhöhung?
Laut Bundesregierung profitieren Millionen Menschen in Deutschland – vor allem Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland, Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber sowie Teilzeitkräfte. Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen und sorgt für fairen Wettbewerb.
Rechtsgrundlage und Anpassung
Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg sowie Selbstständige.
Die Mindestlohnkommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne und einem Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns. Die Bundesregierung muss die Empfehlung per Verordnung beschließen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat bereits angekündigt, dies umzusetzen.
Geltung für Minijobs
Der Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Beschäftigungsumfang – also auch für Minijobs. Damit Minijobberinnen und Minijobber ihre Stunden nicht reduzieren müssen, steigt die Verdienstgrenze automatisch mit. Seit 2025 liegt sie bei 556 Euro monatlich. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten dokumentieren und die Nachweise zwei Jahre lang aufbewahren.
Kontrolle und Sanktionen
Die Einhaltung des Mindestlohns überwacht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Verstöße können teuer werden: Bei Nichtzahlung des Mindestlohns drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten bis zu 30.000 Euro. Unternehmen können zudem von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Besondere Branchenregelungen
In einigen Branchen – zum Beispiel im Bau oder in der Gebäudereinigung – gelten höhere, tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne. Auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sind diese Vorschriften verbindlich.
Fragen und Beschwerden
Die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums beantwortet Fragen und nimmt Hinweise auf Verstöße entgegen. Sie ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr erreichbar unter 030 60 28 00 28. Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Seite der Mindestlohnkommission: 👉 www.mindestlohn-kommission.de
Fotos: © John Boutin / Berlin-Doku

