12. Juli 2024

Neun Jahre Haft nach Mord an pflegebedürftiger Ehefrau in Hellersdorfer Plattenbau

In einem schockierenden Fall hat das Landgericht Berlin heute einen 72-jährigen Mann wegen heimtückischen Mordes an seiner 59-jährigen Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Tat, die sich am 29. Dezember 2023 ereignete, erschütterte die Bewohner der Neuen Grottkauer Straße in Hellersdorf zutiefst. Marzahn-Hellersdorf LIVE berichtete darüber.

Die Ehefrau des Angeklagten litt nach einem Schlaganfall im Jahr 2022 unter schweren gesundheitlichen Einschränkungen, einschließlich einer rechtsseitigen Lähmung, die sie weitgehend pflegebedürftig machte. Der Angeklagte, der die Pflege übernommen hatte, gab vor Gericht an, von dieser Aufgabe überfordert gewesen zu sein. Seine Verteidigerin argumentierte, dass diese Überforderung zu einem psychischen Ausnahmezustand geführt habe, und plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags, teilt die Sprecherin der Berliner Strafgerichte.

Der Mord geschah in diesem Hellersdorfer Plattenbau

Die Richter der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Sie befanden, dass der Angeklagte seine Ehefrau bewusst in eine Falle gelockt habe, indem er sie in ein Zimmer führte, in dem bereits ein Hammer, ein Elektrokabel und ein Küchenmesser bereitlagen. Ohne Vorwarnung schlug er mehrmals mit dem Hammer auf ihren Hinterkopf, versuchte sie anschließend mit dem Elektrokabel zu strangulieren und fügte ihr, als sie noch Lebenszeichen von sich gab, mehrere Stichwunden mit dem Messer zu. Das Gericht erklärte, dass die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers und das bewusste Ausnutzen dieser Situation das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllen.

In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter die Schändlichkeit der Tat und das gebrochene Vertrauen der Ehefrau, die ihrem Mann auch in schwierigen Zeiten vertraut hatte. Er hob hervor, dass der Angeklagte Hilfe bei der Pflege abgelehnt habe und sich stattdessen entschied, sich seiner Frau „zu entledigen“.

Obwohl bei dem Angeklagten psychische Beeinträchtigungen festgestellt wurden, die seine Schuldfähigkeit verminderten, entschied sich das Gericht gegen eine lebenslange Haftstrafe, die bei Mord normalerweise vorgesehen ist. Stattdessen wurde eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt. Dieser Aspekt des Urteils soll auch als Signal an die Gesellschaft dienen, dass Überforderung im Pflegekontext kein Freibrief für derart extreme Handlungen ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

Fotos: © Marzahn-Hellersdorf.com

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