Rund um die Hausnummern 64–66 und 70–72 in der Märkischen Allee sorgt ein neues Parkverbot seit einigen Wochen für Diskussionen im Kiez. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner wandten sich deshalb an den Abgeordneten Johannes Martin (CDU), um den Hintergrund der Maßnahme zu erfahren.
Wie Martin in seinem aktuellen Newsletter mitteilt, hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf Nachfrage eine ausführliche Begründung geliefert:
Bereits im April 2025 meldete die Berliner Stadtreinigung (BSR) der Straßenverkehrsbehörde, dass die Müllentsorgung in diesem Abschnitt aufgrund parkender Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßen- und Grünflächenamt bestätigte sich das Problem: Die Fahrbahn war so stark eingeengt, dass die Entsorgungsfahrzeuge die Straße nicht mehr sicher passieren konnten.



Laut Bezirksamt blieb zwischen den geparkten Autos teilweise nur eine Restfahrbahnbreite von 2,6 bis 2,8 Metern – deutlich unter der in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Mindestbreite von 3,05 Metern. Damit galt der Abschnitt rechtlich als „enge Stelle“, an der weder gehalten noch geparkt werden darf. Auch im Bereich vor den Hausnummern 62–66, wo bislang halbseitig auf dem Gehweg geparkt wurde, musste ein Parkverbot eingerichtet werden, da auch dort die Fahrbahn zu schmal war.
Zusätzlich kam es auf der gegenüberliegenden Grünfläche zu Beschädigungen durch Entsorgungsfahrzeuge, die wegen der engen Fahrbahn mehrfach über den Bordstein fahren mussten. Trotz eingegangener Beschwerden und einer erneuten Prüfung der Fahrtroute erklärte die BSR, dass es keine alternative Zufahrt zur Abfallentsorgung gebe – das Parkverbot bleibt daher bestehen.





„Wir nehmen die Sorgen der Anwohner ernst und bleiben zu diesem Thema im Austausch mit dem Bezirksamt“, so Johannes Martin.
Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Fahrzeuge jedoch weiterhin kurzzeitig zum Ein- und Ausladen halten. Die Anbringung der Verkehrszeichen erfolgte auch aus Sicherheitsgründen, um sicherzustellen, dass Rettungsfahrzeuge die Straße jederzeit ungehindert passieren können.
Bürgerinnen und Bürger, die Bußgeldbescheide erhalten haben, wurden laut Bezirksamt auf den Rechtsweg über die Bußgeldstelle verwiesen.
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Das Schild ordnet ein absolutes Halteverbot an.
Hätte man als weniger scharfen Eingriff die Breite der Autos begrenzen können , die dort parken dürfen? Also: Trabbi-Format erlaubt, dicken SUV nicht? Dies galt in der Vergangenheit zwar auch schon infolge der notwendigen Restbreite, wird aber leichter missachtet.
Hallo,
Das Problem ist vor dem Haus MA 70-72 nicht das Halteverbot ansich, sondern dass man im Halteverbot zum Be- und Entladen bzw. Ein- und Aussteigen halten soll, ohne entsprechende Beschilderung gemäß StVo, zu der das Bezirksamt seit September 2025 nicht in der Lage ist.
Das Halteverbot wurde ohne Information der Anlieger eingerichtet. Eine Vorort- Begehung endete wie das Hornberger Schießen, ohne Ergebnis. Die nächste Beratung findet Ende Januar statt.
MfG LK