21. November 2021

PM vom 18.11.2021 – vom „Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg“ auf der Rennbahn Hoppegarten

Das "Magische WinterWunderland Berlin-Brandenburg" wurde bereits in den vergangenen Tagen aufgebaut - © Marzahn-Hellersdorf.com

Der Veranstalter vom „Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg“ – die Jens Schmidt GmbHhat zuletzt am Donnerstag, 18. November eine Pressemitteilung zur aktuellen Situation auf der Rennbahn in Hoppegarten veröffentlicht.

Die Pressesprecherin vom Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg, Frau Ockert teilte auf Nachfrage von Marzahn-Hellersdorf LIVE am Samstag keine Neuigkeiten mit und verwies auf die letzte Pressemitteilung.

„Gemeinde Hoppegarten kann „WinterWunder-land“ wegen massiver Sicherheitsbedenken nicht genehmigen“, heißt es am 17.11.2021 auf der Website der Gemeinde Hoppegarten www.gemeinde-hoppegarten.de. Die Festsetzung des Spezialmarktes „WinterWunderland“ wurde abgelehnt. Konkret angeführt werden u.a. Sicherheitsbedenken beim Regeln großer Besucherströme ab 5.000 Personen sowie die Verkehrslenkung des Individualverkehrs.

Werbung vom „Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg“ an der Rennbahn Hoppegarten © Marzahn-Hellersdorf.com

Veranstalter Jens Schmidt hält weiter fest daran, den temporären neuen Freizeitpark „Das magische WinterWunderland“ mit zauberhaften Lichtilluminationen, weihnachtlichen Fahrgeschäften, Familien-Angeboten und kostenlosen Attraktionen im besinnlichen Ambiente auf dem 100.000 qm großen Gelände der Rennbahn durchführen zu können: „Wir haben uns mit den Ablehnungsgründen befasst und sind der Auffassung, dass die Bedenken der Gemeinde nicht zutreffen“, erklärt Schmidt. Er geht daher gegen die ablehnende Entscheidung der Gemeinde gerichtlich vor. Rechtsanwalt Geßner von der Potsdamer Anwaltskanzlei DOMBERT Rechtsanwälte, die sich u.a. mit Fragen des Veranstaltungsrechts befasst, hat daher Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.
Bestärkt sehen sich Veranstalter Schmidt und Rechtsanwalt Geßner aufgrund der Prüfung des Sicherheits- und Hygienekonzepts durch den hinzugezogenen Berater Burkhard Strelow aus Cottbus. Der Sachverständige, der bundesweit zu Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen berät, attestiert, dass das Sicherheits- und Hygienekonzept geeignet sei, Veranstaltungsteilnehmende vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Auch die verkehrlichen Belange sieht er als hinreichend geklärt an. Seine Empfehlungen hat der Veranstalter zwischenzeitlich in seinem Konzept berücksichtigt und die Unterlagen auch der Gemeinde übermittelt.

Das „Magische WinterWunderland Berlin-Brandenburg – by Enox

„Im Sinne der Kinder, Familien und vielen Besucher, die sich auf eine magisch-wunderbare Zeit im Wunderland freuen, hoffen wir daher weiter auf die Zusage der Gemeinde. Unser Gesprächsangebot zu weiteren Überlegungen und Schritten der Einigung besteht nach wie vor“, so Jens Schmidt.
Märchenwald, Eislaufbahn, Lichter-Show, Kinderkarussells, Riesenrad, XXL-Adventskalender, Weihnachtsmannhaus, Kinderprogramm, gebrannte Mandeln und Winzerglühwein – die Vorbereitungen für das WinterWunderland in Hoppegarten laufen weiter auf Hochtouren. Zahlreiche Schausteller, Händler, Künstler sowie Gastronomen aus ganz Deutschland und weiteren Ländern Europas bereiten hoffnungsvoll und in großer Vorfreude alles mit viel Liebe zum Detail vor. Für einen guten Start des Wunderlandes am Montag, den 22. November.

Die Öffnungszeiten: 22.11.2021 bis 02.01.2022; Montag-Donnerstag 12-21 Uhr, Freitag 12-22 Uhr, Samstag 10-22 Uhr, Sonntag 10-21 Uhr. Eintritt:
Erwachsene 3 Euro, Kinder (3-14 Jahre) 2 Euro. Tickets gibt es an der Tageskasse.

UPDATE: 21.11.2021 – 15.30 Uhr

Öffnet in Hoppegarten das „Magische WinterWunderland Berlin-Brandenburg“ am Montag, 22.11.2021 um 12 Uhr?

Der Veranstalter hofft weiter auf einen positiven Bescheid des Verwaltungsgerichtes Frankfurt/Oder und der Gemeinde Hoppegarten zur Durchführung vom „Magischen WinterWunderland Berlin-Brandenburg“ auf der Rennbahn Hoppegarten.

UPDATE: 22.11.2021 – 15.30 Uhr

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat den Antrag der Jens Schmidt GmbH auf Erteilung der Erlaubnis für den Spezialmarkt abgelehnt.

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