4. November 2020

Polizei Berlin – Neue Gebührenordnung ab 1.1.2021 beschlossen

Für Betrunkene wird die staatliche Übernachtung zukünftig sehr viel günstiger
Symbolbild ©Marzahn-Hellersdorf LIVE

Wenn der Bürger den Polizeinotruf 110 wählt, kommt in der Regel innerhalb von acht Minuten ein Einsatzfahrzeug der Polizei. In nicht dringenden Fällen – ohne Eile – kommt der Streifenwagen innerhalb der nächsten 60 Minuten. Für diese Notfälle wird der Bürger selbstverständlich nicht zur Kasse gebeten. Die Polizeibenutzungsgebührenordnung wird ab 1.1.2021 verändert, Gebühren werden erhöht, so der Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel.

Nachdem die Verordnung zur Änderung der Polizeibenutzungsgebührenordnung aus dem Rat der Bürgermeister zurück ist, wurde diese durch den Berliner Senat beschlossen.

Zukünftig wird das Umsetzungen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen mehr Geld kosten. Dabei werden unterschiedliche Vorgänge berücksühtig, u.a. Veranlassung der Umsetzung, Fahrzeuggewicht sowie Vollständigkeit des Umsetzungsvorgangs. Zur Begründung der Erhöhung, gibt der Senat an, dass die Gebühren der Abschleppunternehmen, welche mit dem Land Berlin einen Vertrag haben, gestiegen sind.

Folgende Änderungen der Polizeibenutzungsgebührenordnung sind vorgesehen (Auszugsweise):

Durchgeführte Umsetzung eines Fahrzeugs bis 3,5 t: 188 € (bislang 136 €)
Begonnene Umsetzung eines Fahrzeugs bis 3,5 t: 155 € (bislang 111 €)
Durchgeführte Umsetzung eines Fahrzeugs über 3,5 t: 528 € (bislang 306 €)
Begonnene Umsetzung eines Fahrzeugs über 3,5 t: 411 € (bislang 242 €)

Neu in der Gebührentabelle sind besonders aufwändige Umsetzungen: PKW bis 3,5 t: 192 €/halbe Stunde, z. B. Fälle, in denen Fahrzeuge im Gleisbett oder auf Grünstreifen stehen und nur schwer zugänglich sind
Transport von sichergestellten Booten: 172 €/halbe Stunde (bislang 99 €/halbe Stunde)

Günstiger werden die Gebühren für Gewahrsam für hilflose, nicht festgenommene Personen, die betrunken sind, zwischen 19 und 7 Uhr: 135 € (bislang 212 €)
Mehr kostet eine Fehlalarmierung der Polizei durch Missbrauch: mindestens 170 €/halbe Stunde, zwei Einsatz-Kfz (bislang 79 € für ungerechtfertigtes Alarmieren von Polizeifahrzeugen) oder Vortäuschung von Notlagen/Straftaten (bis zu 19.800 €).

Informationen: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolEBenGebOBEV6Anlage

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