Mindestlohn

Das Bundeskabinett hat die Dritte Verordnung für den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen – dieser steigt bis zum 1.Juli 2022 auf 10,45 Euro

Die Dritte Verordnung zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns wurde durch das Bundeskabinett beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Das Bundeskabinett folgt mit diesem Beschluss der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Die nächste gesetzliche Mindestlohnerhöhung erfolgt zum 1.
2. November 2020

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