Die Diskussion um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dahlwitzer Straße geht weiter. Wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) hervorgeht, ist die Prüfung des Tempo-30-Konzepts im Rahmen des Lärmaktionsplans noch nicht abgeschlossen.
Allerdings gibt es bereits eine erste Maßnahme: Zwischen der Schongauerstraße und der Terwestenstraße wurde im Bereich einer Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Diese gilt montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr und dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Auf die Frage, ob neue bundesrechtliche Regelungen zusätzliche Möglichkeiten zur Lärmreduzierung bieten, erklärte die Senatsverwaltung, dass die aktuellen Änderungen der Straßenverkehrsordnung derzeit keine andere Einschätzung für die Dahlwitzer Straße zulassen.
Damit bleibt eine generelle Tempo-30-Regelung auf der gesamten Strecke weiterhin unklar. Die endgültige Entscheidung wird erst nach Abschluss der laufenden Prüfungen erwartet.
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