Die Innenhofbebauung an der Lily-Braun-Straße 13 und 15 bleibt hoch umstritten. In einer schriftlichen Anfrage vom 13. Juli 2025 wandte sich der Abgeordnete Dr. Alexander King (fraktionslos) an den Berliner Senat, um Einzelheiten zur städtebaulichen Bewertung, den klimatischen Auswirkungen, der sozialen Infrastruktur sowie zur Bürgerbeteiligung zu erfahren.
Die nun vorliegende Senatsantwort vom 1. August 2025 macht deutlich: Der Senat sieht das Bauvorhaben rechtlich abgesichert, städtebaulich vertretbar und wohnungspolitisch notwendig – auch wenn der Protest aus der Nachbarschaft in Kaulsdorf-Nord nicht abreißt.

Städtebauliche Einordnung – § 34 BauGB maßgeblich
Nach Angaben der Senatsverwaltung befindet sich das Grundstück in einem Bereich ohne verbindlichen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch. Maßgeblich für die Beurteilung sei daher § 34 BauGB, wonach sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müsse.
Der Senat betont, dass im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen eine ursprünglich versagte Baugenehmigung festgestellt wurde: Die geplante Innenhofbebauung bewege sich vollständig im städtebaulichen Rahmen der Umgebung. Auch das nachbarliche Rücksichtnahmegebot werde nicht verletzt.
Bereits im August 2021 hatte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit Vorbescheid Nr. 2021/1674 die planungsrechtliche Zulässigkeit bejaht – sowohl hinsichtlich der baulichen Nutzung als auch der überbauten Grundstücksfläche.



Verkehr und Stellplätze – keine Pflicht pro Wohneinheit
Zur Verkehrssituation verweist der Senat auf die Ausführungsvorschriften zu § 49 der Bauordnung für Berlin (AV Stellplätze). Diese regeln die Zahl der erforderlichen Pkw- und Fahrradstellplätze je nach Nutzungsart.
Ein Stellplatz pro Wohneinheit sei nicht mehr verpflichtend. Stattdessen gebe es Vorgaben für barrierefreie Stellplätze und ausreichend Fahrradabstellflächen. Die konkrete zukünftige Nutzung der vorhandenen Parkflächen durch neue Bewohner werde sich erst nach Bezug zeigen.
Sozial-ökologische Verträglichkeit – Fokus auf Nachverdichtung
In seiner Antwort verweist der Senat auf den akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Berlin. Angesichts wachsender Bevölkerung, steigender Mieten und knapper Bauflächen sei Nachverdichtung ein zentrales stadtentwicklungspolitisches Ziel – auch durch Bebauung von Innenhöfen.
In der Lily-Braun-Straße werde auf bereits teilweise versiegelten Flächen gebaut, um den Grünanteil so weit wie möglich zu erhalten. Geplant sind sowohl mietpreisgebundene als auch freifinanzierte Wohnungen, um eine soziale Durchmischung zu sichern.

Klimafolgen – keine kleinteiligen Prognosen möglich
Dr. King hatte vor dem Hintergrund zunehmender Hitzewellen nach den zu erwartenden zusätzlichen Hitzebelastungen gefragt.
Der Senat erklärte, dass keine Modelle existieren, die Auswirkungen in dieser Größenordnung präzise berechnen. Historisch sei die Fläche mehrfach verändert worden:
- Ursprünglich Kita (ca. 1.000 m²)
- Nach Abriss: Garagen (ca. 550 m²)
- Nach deren Rückbau: Zwei Wohngebäude (Grundfläche 1.760 m²)
Der Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 sehe für die Großsiedlung Hellersdorf Maßnahmen wie die Begrünung und Klimaoptimierung von Freiflächen vor, inklusive Entsiegelungspotenzialen. Ziel sei es, Bestand und Neubau „blau-grün“ zu gestalten und kurze Wege im Sinne einer kompakten Stadtentwicklung zu fördern.



Ärzteversorgung – Einflussmöglichkeiten begrenzt
Bei der Frage nach haus- und fachärztlicher Versorgung verweist der Senat darauf, dass die Bauleitplanung lediglich die Möglichkeit zur Ansiedlung schaffen könne. Ob sich tatsächlich Ärztinnen und Ärzte niederlassen, hänge von Markt- und Standortbedingungen ab.
Das Bezirksamt setze sich jedoch seit Jahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für mehr Arztsitze ein. 2022 wurde die Zahl der Hausarztsitze in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick um mehr als 90 erhöht.
In Hellersdorf wurde bereits eine KV-Praxis mit vier Allgemeinmedizinern eröffnet, eine zweite Praxis ist in Planung. Zudem bemühe sich der Bezirk um geeignete Praxisräume in Kooperation mit Wohnungsgesellschaften.
Schulen und Kitas – Bedarfsplanung gekoppelt an Prognosen
Auf die Frage nach drohender Überlastung der sozialen Infrastruktur betont der Senat, dass Bedarfe für Schulen und Kitas regelmäßig auf Basis der Bevölkerungsprognosen ermittelt würden.
Ziel sei es, Einrichtungen der Daseinsvorsorge mindestens zeitgleich mit dem Wohnungsbau zu schaffen. Die Zahl des benötigten Personals ergebe sich aus der fortlaufenden Entwicklung.

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Bürgerbeteiligung – 20.000 Euro für Informationsmaßnahmen
Die landeseigene STADT UND LAND habe im Rahmen der „Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau“ folgende Schritte unternommen:
- September 2021: Erste schriftliche Anwohnerinformation
- November 2021: Informationsveranstaltung auf dem Cecilienplatz (Corona-bedingt im Freien, rund 200 Teilnehmer, Einladung an ca. 1.700 Haushalte)
- April und November 2023: Weitere Informationsschreiben
Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Beteiligungsmaßnahmen auf ca. 20.000 Euro.



Zukünftige Beteiligung – Wertschätzung betont
Auf die Frage, wie die Beteiligung künftig verbessert werden könne, antwortet der Senat allgemein: Es sei „zu begrüßen“, Anwohner frühzeitig einzubinden, um unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen und die Akzeptanz zu erhöhen.
Konkrete neue Verfahren oder verbindliche Standards werden in der Antwort jedoch nicht angekündigt.
Der Senat hält am Bauprojekt fest, verweist auf rechtliche Zulässigkeit, wohnungspolitische Notwendigkeit und städtebauliche Einordnung. Die Kritik aus der Nachbarschaft – von Parkplatzengpässen bis zu befürchteter Hitzebelastung – wird zur Kenntnis genommen, ohne dass sich am Bauverlauf etwas ändert. Für künftige Projekte wird mehr Beteiligung zwar begrüßt, aber nicht verpflichtend festgeschrieben.
🏗 Zusammenfassung – Bauprojekt Lily-Braun-Straße 13 & 15
📅 Baugenehmigung: Ende 2023
🚧 Baustart: Anfang 2024
🏢 Bauherr: STADT UND LAND Wohnbauten-GmbH
1️⃣ Städtebauliche Bewertung
- § 34 BauGB maßgeblich (kein B-Plan)
- Füge sich vollständig ins Umfeld ein
- Vorbescheid 2021 bestätigte Zulässigkeit
- Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots
2️⃣ Verkehrssituation & Stellplätze
- Stellplatzpflicht pro Wohnung entfällt
- Fokus: barrierefreie Stellplätze & Fahrradplätze
- Nutzung der Parkflächen künftig unklar
3️⃣ Sozial-ökologische Verträglichkeit
- Nachverdichtung wegen Wohnraummangel
- Bau auf teils versiegelten Flächen (ehem. Garagen)
- Mischung aus mietpreisgebundenen & freifinanzierten Wohnungen
4️⃣ Hitzebelastung
- Keine kleinteiligen Prognosen möglich
- Fläche historisch mehrfach bebaut
- StEP Klima 2.0: Begrünung, Entsiegelung, klimaoptimierte Freiräume
5️⃣ Ärztliche Versorgung
- Bauleitplanung kann Niederlassung nur ermöglichen
- Seit 2022: +90 Hausarztsitze in drei Bezirken
- KV-Praxis Hellersdorf mit 4 Ärzten eröffnet
- Zweite Praxis in Planung
6️⃣ Schulen & Kitas
- Bedarfsplanung auf Bevölkerungsprognosen
- Ziel: zeitgleiche Schaffung von Infrastruktur
- Personalbedarf ergibt sich aus Entwicklung
7️⃣ Bürgerbeteiligung
- 2021: Erstinfo & Veranstaltung (200 TN, 1.700 Einladungen)
- 2023: Weitere Infobriefe
- Gesamtkosten: ca. 20.000 €
- Senat: Beteiligung wichtig, keine neuen verbindlichen Formate
Rechtlich zulässig, städtebaulich vertretbar, politisch gewollt – doch Anwohnerproteste bleiben. Der Senat setzt auf Nachverdichtung, Anwohner fordern mehr Mitsprache.
Informationen: Stadt und Land -Lily-Braun-Straße
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