In Deutschland sind Sonntage grundsätzlich Ruhetage. Das ist nicht nur Tradition, sondern steht im Grundgesetz (via Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV): Der Sonntag ist als Tag der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Ausnahmen sind möglich – aber eng begrenzt. Für den Einzelhandel gilt: Läden dürfen sonntags grundsätzlich nicht öffnen, außer in genau geregelten Ausnahmefällen oder wenn das jeweilige Bundesland bestimmte „verkaufsoffene Sonntage“ zulässt.
Wer entscheidet über verkaufsoffene Sonntage?
Seit der Föderalismusreform regeln die Länder die Ladenöffnungszeiten. In den meisten Bundesländern sind bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr üblich; einzelne Länder lassen mehr zu – immer unter engen Bedingungen und meist an einen Anlass (z. B. Stadtfest, Messe) gebunden. Beispiele: Baden-Württemberg erlaubt i. d. R. drei; Berlin kann berlinweit bis zu acht Sonntage festsetzen (typisch 13–18 Uhr), zusätzlich gibt es anlassbezogene Einzelfreigaben in den Bezirken.
Was sagen die Gerichte?
Die Rechtsprechung hat den Sonntagsschutz wiederholt gestärkt. Das Bundesverfassungsgericht kassierte 2009 die pauschale Öffnung aller vier Adventssonntage in Berlin – wirtschaftliche Interessen allein reichen nicht; der Schutz der Sonntagsruhe wiegt schwer. Das Bundesverwaltungsgericht hat später den strengen Anlassbezug präzisiert: Sonntagsöffnungen müssen sich räumlich und sachlich am jeweiligen Ereignis orientieren – eine cityweite Freigabe wegen eines kleinen Straßenfests geht in der Regel nicht.
Müssen Verkäufer und Verkäuferinnen sonntags arbeiten?
Rechtlich gilt: Sonntagsarbeit ist im Arbeitszeitgesetz verboten, Ausnahmen (z. B. bei zulässigen Ladenöffnungen) sind möglich – mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen für Beschäftigte aber frei bleiben. Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag (innerhalb von zwei Wochen). Zuschläge für Sonntagsarbeit sind nicht automatisch gesetzlich geschuldet; sie ergeben sich nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Steuerlich sind Sonntagszuschläge jedoch bis zu 50 % des Grundlohns steuerfrei – sofern sie gezahlt werden.
Warum schimpfen so viele im Netz über Sonntagsarbeit?
- Schutz des einzigen verlässlich freien Tages
Gewerkschaften (v. a. ver.di) und Kirchen (Allianz für den freien Sonntag) argumentieren, der Sonntag sei der einzige planbare gemeinsame freie Tag für Familien, Ehrenamt und gesellschaftliches Leben – zusätzlicher Verkaufsdruck höhle diesen Schutz aus. - Arbeitsbedingungen im Handel
Viele Jobs im Einzelhandel sind vergleichsweise niedrig bezahlt, mit Schicht- und Wechseldiensten. Sonntagszuschläge gibt es nicht überall – und wenn, dann oft nur tariflich oder betrieblich geregelt. Viele sehen die zusätzliche Sonntagsarbeit daher als Mehrbelastung ohne angemessenen Ausgleich. - Freiwilligkeit vs. faktischer Druck
Auch wenn niemand „juristisch gezwungen“ ist, über den Arbeitsvertrag und Dienstpläne lässt sich Sonntagsarbeit praktisch anordnen – besonders in Betrieben ohne Betriebsrat. Wo es einen Betriebsrat gibt, hat er bei der Lage der Arbeitszeit ein starkes Mitbestimmungsrecht; online wird jedoch häufig kritisiert, dass Beschäftigte sich Schichten kaum entziehen können, ohne Nachteile zu riskieren. - Zweifel am Nutzen
Kritiker bezweifeln, dass Sonntagsöffnungen zusätzlichen Umsatz schaffen; häufig werde nur auf den Sonntag umverteilt. Gewerkschaften und Sonntagsallianz stützen diese Sicht argumentativ – der Handel hält dagegen und fordert mehr Flexibilität gegen den Online-Wettbewerb. - Mehrheitsmeinung in Umfragen
Repräsentative Erhebungen zeigen regelmäßig: Eine Mehrheit lehnt häufigere Sonntagsöffnungen ab (YouGov/DPA u. a.). Dieser Rückhalt erklärt, warum Kritik in sozialen Medien so viel Resonanz bekommt.
Was sagen die Befürworter?
Handelsverbände (HDE) und viele Kommunen betonen, verkaufsoffene Sonntage seien Impulstage für Innenstädte, Frequenzbringer für Gastronomie und Kultur – und „kostenlose Konjunkturmaßnahmen“ im Vergleich zu Subventionen. Sie verweisen zudem auf den Druck durch den 7-Tage-Onlinehandel und fordern teils liberalere Regeln (bis hin zu verfassungs-/gesetzesändernden Vorschlägen).
Faktendichte – kurz & knapp
- Sonntagsschutz ist verfassungsrechtlich verankert; Lockerungen brauchen gewichtige Gründe.
- Länder setzen die Rahmen – oft 4, in Berlin bis zu 8 Sonntage (13–18 Uhr), zusätzlich anlassbezogene Einzelfreigaben.
- Gerichte verlangen strengen Anlassbezug und enge räumliche Beschränkung.
- Beschäftigte: mind. 15 freie Sonntage/Jahr, Ersatzruhetag; Zuschläge nur, wenn vereinbart – dann teils steuerfrei (§ 3b EStG).
- Mehrheit der Bevölkerung steht häufigerem Sonntagsshopping skeptisch gegenüber.
Das in sozialen Netzwerken so energisch gegen Sonntagsarbeit im Handel gewettert wird, hat weniger mit „Shoppingfeindlichkeit“ zu tun, sondern mit einem gesellschaftlichen Grundkonsens über den Ruhetag, mit Arbeitsrealitäten im Handel und mit Gerichtsentscheidungen, die eine pauschale Öffnung gerade nicht erlauben. Die Gegenseite verweist zu Recht auf den Druck auf Innenstädte und die Konkurrenz des Netzes – doch solange der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz gilt und Umfragen eine Mehrheit gegen häufigere Öffnungen zeigen, bleibt die Freigabe die enge Ausnahme und der Protest laut.
Verwendete Quellen:
- Gesetzestext Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV (Sonntagsschutz)
- Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2857/07 – Urteil zu Adventssonntagen Berlin 2009
- Bundesverwaltungsgericht – Anlassbezug bei Sonntagsöffnungen
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 9–11, § 13
- § 3b EStG – Steuerfreiheit von Zuschlägen
- ver.di & Allianz für den freien Sonntag – Argumente gegen Sonntagsöffnungen
- Handelsverband Deutschland (HDE) – Position zu Sonntagsöffnungen
- YouGov-Umfrage zu Sonntagsöffnungen (2019, DPA)
- Service-Portal Berlin – Ladenöffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen
Titelbild: © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 MaHe LIVE Whatsapp-KANAL 🗞️


Danke nach Marzahn-Hellersdorf für diesen Beitrag! Ich wünsche euch viele Interessenten! Die Medien unterwerfen sich leider in dem Ausmaß, wie sie vom Handel als Anzeigen-Auftraggeber abhängig sind, deren Erwartung, ihr häufig rechtswidriges und für die Gesamtgesellschaft schädliches Tun nicht „an die große Glocke zu hängen“. In mehreren Bundesländern versucht die „Allianz für den freien Sonntag“, in den „social media“ diese Lücke zu füllen. Denn am Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der Möglichkeiten zum Aufatmen wird immer mehr gerüttelt. Nur ein Beispiel dafür sind die aktuellen landesgesetzlichen „Liberalisierungen“, die mit angeblich personallosem Betrieb von automatisierten „Mini-Supermärkten“ an Sonntagen die „werktägliche Geschäftigkeit“ (Sprache des Bundesverfassungsgerichts) immer mehr auf die Straßen bringt. Also: viel Erfolg!