Der mutmaßliche Fall einer Gruppenvergewaltigung an einer 17-Jährigen in der Neuen Grottkauer Straße (Hellersdorf) hat landesweit für Bestürzung gesorgt. Vor diesem Hintergrund hat die Abgeordnete Jeannette Auricht (AfD) eine schriftliche Anfrage zur Versorgung, zum Schutz und zu strukturellen Maßnahmen für minderjährige Betroffene sexualisierter Gewalt gestellt. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat nun ihre Antwort vorgelegt.
Childhood-Haus als zentrale Anlaufstelle
Laut Senat steht in Berlin seit 2020 das in Trägerschaft der Charité betriebene Childhood-Haus als zentrale Versorgungsstruktur für betroffene Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Die Einrichtung folgt dem internationalen Barnahus-Modell und bündelt medizinische, psychologische, juristische und sozialpädagogische Hilfe unter einem Dach. Der Zugang erfolgt in der Regel über die Rettungsstellen der Kinderkliniken, die rund um die Uhr geöffnet sind. Eine Rufbereitschaft des Childhood-Hauses besteht werktags bis Mitternacht sowie am Wochenende.
Ziel sei es, die kindliche Zeugenaussage bestmöglich zu sichern, unnötige Belastungen zu vermeiden und Verfahren effizient und kindgerecht zu gestalten.
Zusätzliche Beratungsangebote in Berlin
Neben dem Childhood-Haus gibt es eine Reihe spezialisierter Fachberatungsstellen, die berlinweit und bezirksübergreifend arbeiten. Dazu gehören u. a. das Kinderschutz-Zentrum Berlin, Wildwasser, HILFE-FÜR-JUNGS sowie LARA e. V., das vor allem betroffene junge Frauen, trans und nicht-binäre Personen berät. Um Wartezeiten zu reduzieren, wurde bei LARA e. V. im Rahmen des Landesaktionsplans eine Personalaufstockung um sechs Stellen umgesetzt.
Standardisierte Verfahren zwischen Polizei, Klinik und Jugendhilfe
Laut Senat existiert eine sektorenübergreifende Kooperation zwischen Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Medizin. Polizei und Charité arbeiten dabei im Rahmen eines Kooperationsvertrages zusammen. Minderjährige Opfer können unmittelbar in das Childhood-Haus vermittelt werden. Zusätzlich werden Betroffene und ihre Angehörigen frühzeitig über Rechte, Hilfen und psychosoziale Prozessbegleitung informiert.
Umsetzung der Istanbul-Konvention
Zentrale Maßnahmen aus dem Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention betreffen den Ausbau von Beratungsangeboten, die vertrauliche Spurensicherung, den Opferschutz im Strafverfahren und die Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung. Die Sensibilisierung und Qualifizierung der Fachkräfte geschieht über das Netzwerk Kinderschutz sowie regionale Kooperationen zwischen Jugendämtern, Kliniken und Schulen.
Keine statistische Erfassung von Gruppenvergewaltigungen
Eine wichtige Kennzahl bleibt jedoch offen: Wie viele Verfahren wegen Gruppenvergewaltigung jährlich zur Anklage kommen und wie viele davon zu Verurteilungen führen. Diese Daten werden in Berlin nicht gesondert erfasst, wie der Senat mitteilt.
Finanzierung und Projekte
Kürzungen habe es im Bereich der spezialisierten Hilfen seit 2023 nach Angaben der Senatsverwaltung nicht gegeben. Im Gegenteil: Die Mittel seien seit 2024 gestiegen. Im Zuge der Berliner Haushaltskonsolidierung wurde jedoch eine pauschale Kürzung von 2 % vorgenommen, geplante neue Projekte wurden zeitlich verschoben.
Die schriftliche Antwort verdeutlicht: Berlin verfügt über ein ausgebautes Netz spezialisierter Stellen und Verfahren – gleichzeitig bleiben Fragen zur Wirkung, Datenlage und zu Versorgungslücken bestehen. Die Debatte über Schutzmaßnahmen und Prävention im Bereich sexualisierter Gewalt wird damit weitergeführt.
Symbolbild(er): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 MaHe LIVE Whatsapp-KANAL 🗞️

