In Berlin wurde bei einem Wildvogel ein Fall der hoch pathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) festgestellt. Die betroffene Graugans wurde im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gefunden und musste in einer Wildtierklinik aufgrund schwerer Krankheitssymptome tierschutzgerecht getötet werden. Eine Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) bestätigte, dass es sich um das hoch pathogene H5N1-Virus handelt. Die abschließende Bestätigung durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgte am Freitag, teilt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit.
In Deutschland wurde das Virus in diesem Jahr bisher über 200 Mal bei Wildvögeln und 27 Mal in Vogelhaltungen nachgewiesen. Der Fall der Graugans ist der zweite bestätigte Vogelgrippe-Befund in Berlin im Jahr 2024, nach einem Fund im Februar.
Historie und Risikoeinschätzung
Berlin verzeichnete bereits im November 2022 einen Ausbruch der Vogelgrippe bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel. 2023 wurden sieben Wildvögel infiziert. Der Zoo musste damals zeitweise für Besucher geschlossen werden.
Der Subtyp H5N1, der derzeit vor allem verbreitet ist, wurde in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen, allerdings bisher ohne eine nachgewiesene Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Einige Säugetierarten sind ebenfalls infektionsgefährdet.

Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Die Berliner Behörden rufen die Bürgerinnen und Bürger zur Vorsicht auf. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte dies dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks melden. Kranke oder tote Tiere sollten keinesfalls angefasst werden, auch Federn von Vögeln sind nicht zu sammeln. Singvögel und Tauben gelten im Gegensatz zu Wasser- und Greifvögeln als weniger anfällig für den Erreger.
Hinweise für Geflügelhalter
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten Maßnahmen ergreifen, um ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränken sind so zu platzieren, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen, die noch nicht gemeldet sind, umgehend bei der Veterinäraufsicht registriert werden. Auffälligkeiten wie ungewöhnlich krankes oder totes Geflügel sollten den Behörden gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Eine Übersicht zur Vogelgrippe-Situation in Deutschland bietet das Tierseucheninformationssystem TSIS: TSIS-Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe und zum Friedrich-Loeffler-Institut finden Sie hier: FLI-Webseite.
Die Kontaktinformationen der Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter sind unter folgendem Link zu finden: Berliner Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter.

