Zum Jahresbeginn 2025 wird das Wohngeld erneut an die allgemeine Preis- und Mietentwicklung angepasst. Diese Anpassung, die alle zwei Jahre automatisch erfolgt, bringt eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes um 15 Prozent mit sich. Für die rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bedeutet dies ein Plus von etwa 30 Euro pro Monat.
Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere für Alleinerziehende, Familien sowie Rentnerinnen und Rentner.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Erhöhung des Wohngeldes im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Nun bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, damit die Erhöhung wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.
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