Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf entstehen derzeit zahlreiche neue Wohnungen – doch genaue Informationen bleiben rar. Das geht aus einer aktuellen Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) an den Senat hervor, die am 15. Oktober 2025 beantwortet wurde.
Laut Bezirksamt befinden sich aktuell rund 200 Bauvorhaben in der Ausführungsphase, der Großteil davon sind Einfamilienhäuser. Aus Datenschutzgründen werden keine konkreten Standorte genannt. Auch das elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren (eBG) erlaubt laut Bezirksamt keine gezielten statistischen Abfragen.
Für etwa 150 weitere Projekte liegt bereits eine Baugenehmigung vor – hier wurde jedoch noch kein Baubeginn angezeigt. Ein vollständiger Überblick über erteilte Bauvorbescheide liegt dem Bezirksamt nicht vor.
Neue Projekte in Planung
Konkrete Planungen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden könnten, betreffen unter anderem:
- Klüsserather Weg (158 Wohneinheiten, studentisches Wohnen)
- Allee der Kosmonauten 129 (Vorbescheid)
- Ehemaliges Knorr-Bremse-Gelände (ca. 1.500 Wohneinheiten – in Verantwortung der Senatsverwaltung)
- Jan-Petersen-Straße 14 (Vorbescheid)
- Luckenwalder Straße 91 (115 Wohneinheiten)
- Feldberger Ring 5 (101 Wohneinheiten)
- Märkische Allee 160A (Vorbescheid)
- Hellersdorfer Straße 78 (Vorbescheid)
- Hohensaatener Straße 18 (375 Wohneinheiten)
Förderung bezahlbaren Wohnraums
Der Senat verweist in seiner Antwort auf bestehende Förderprogramme seit 2014, die den sozialen Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment unterstützen. Neben dem klassischen Fördermodell 1 gibt es seit 2015 ein zweites Modell für Haushalte mit geringem Einkommen (WBS 140/180) und seit 2023 ein drittes Modell für mittlere Einkommensgruppen (bis WBS 220).
Darüber hinaus sieht das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ eine Mindestquote von 30 Prozent mietpreisgebundenem Wohnraum bei Neubaugebieten mit erweitertem Baurecht vor.
Integration in bestehende Stadtstrukturen
Neue Bauprojekte müssen sich laut Bezirksamt in die bestehenden Stadtstrukturen einfügen. Wo Bebauungspläne bestehen, gelten deren Festsetzungen (§ 30 BauGB). In nicht beplanten Bereichen entscheidet § 34 BauGB – demnach müssen sich Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung“ in das Umfeld einfügen.
Mit Blick auf die künftige Entwicklung bleibt festzuhalten: Der Wohnungsbau in Marzahn-Hellersdorf läuft – aber mit begrenzter Transparenz und vielen offenen Fragen.
📄 Quelle:
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Drucksache 19/23982) vom 23.09.2025, beantwortet durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 15.10.2025.
Foto(s): © Marzahn-Hellersdorf.com | facebook | Instagram 📲 Whatsapp-KANAL Marzahn-Hellersdorf LIVE 🗞️
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