Das Bundesgesundheitsministerium hat heute die zweite Evaluation zum Konsumcannabisgesetz veröffentlicht.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Cannabis-Teillegalisierung zieht die neue Bundesregierung eine vernichtende Zwischenbilanz: Das Forschungsprojekt EKOCAN hat am Mittwoch den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vorgelegt – und die Ergebnisse treffen die Politik der Ampelkoalition von allen Seiten. Bundesgesundheitsministerium, Bundesinnenministerium, Bundesfamilienministerium sowie der Bundesdrogenbeauftragte sehen übereinstimmend dringenden Reformbedarf.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zog am Mittwoch ein klares Fazit: Die Teillegalisierung zu Genusszwecken sei ein Fehler gewesen. Die Evaluation zeige, dass Frühinterventionen, die Kinder und Jugendliche vom Konsum abhalten sollen, stark zurückgingen. Zudem habe sich im Internet ein kaum regulierter Markt für Cannabis mit extrem hohem THC-Gehalt entwickelt, der gezielt junge Menschen anspreche und dabei systematisch gegen geltende Werbeverbote verstoße. Die Grenze zwischen Konsumcannabis und Medizinalcannabis sei dabei zunehmend verschwommen.
Für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist das Gesetz nach Auswertung der Evaluation endgültig diskreditiert: Der Schwarzmarkt boome, die Kriminalität steige – die Bedenken der Sicherheitsbehörden, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußert worden waren, seien im Regelwerk schlicht nicht berücksichtigt worden. Das Ergebnis sei ein Gesetz, das weder Jugendschutz biete noch die organisierte Kriminalität zurückdränge.
Ein zentraler Kritikpunkt des Berichts betrifft das Frühinterventionssystem für junge Konsumentinnen und Konsumenten. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, die Zahl der Teilnehmenden an entsprechenden Programmen sei stark rückläufig, weil Polizei und Staatsanwaltschaften weniger rechtliche Handhabe hätten, Jugendliche zur Teilnahme zu verpflichten. Die freiwillige Teilnahme funktioniere nicht, und der Aufbau neuer Kooperationen mit Jugendämtern und Schulen verlaufe schleppend. Gerade mit Blick auf Cannabis als mögliche Einstiegsdroge sei Frühintervention jedoch besonders wichtig.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck, sieht erhebliche Defizite – vor allem beim Medizinalcannabis. Über dubiose Onlineplattformen und unzulässige Werbung habe sich ein großer Markt entwickelt, der sich nicht an Kranke richte, sondern an Freizeitkonsumierende. Mit medizinischer Versorgung habe das nichts mehr zu tun. Streeck betonte außerdem, dass die Weiterleitung auffälliger Jugendlicher durch Polizei, Justiz und Jugendgerichtshilfe seit Inkrafttreten des Gesetzes weitgehend entfallen sei – mit der Folge, dass weniger junge Menschen frühzeitig Beratung und Unterstützung erhielten als noch vor der Liberalisierung.
Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht ist der bislang umfassendste Datensatz zur Wirkung des im April 2024 in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes. Die erste Evaluation hatte bereits einzelne Problemfelder benannt; die neue Auswertung liefert nun nach Einschätzung der zuständigen Ministerien eine hinreichende Grundlage, um politisch gegenzusteuern. Konkrete Gesetzesänderungen hat die Bundesregierung bislang noch nicht angekündigt, jedoch lassen die Aussagen aller Beteiligten auf baldige Reformschritte schließen – insbesondere beim Jugendschutz, bei den Vorgaben zum Medizinalcannabis und bei der Regulierung von Online-Werbung.
Das Konsumcannabisgesetz war eines der zentralen und umstrittensten Projekte der unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geführten Ampelkoalition. Es erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz und privaten Anbau von Cannabis in begrenzten Mengen. Bereits bei der parlamentarischen Beratung hatte es scharfen Widerspruch von Unions-Parteien, Sicherheitsbehörden und Teilen der Ärzteschaft gegeben. Die nun vorliegenden Evaluationsergebnisse dürften die innenpolitische Debatte über eine mögliche Rückabwicklung oder grundlegende Überarbeitung des Gesetzes neu befeuern.
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