In einer wegweisenden Entscheidung hat der Berliner Senat beschlossen, die bisherigen Hundesteuermarken abzuschaffen und ein einfacheres Besteuerungsverfahren für Hundehalterinnen und -halter einzuführen.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Hundebesitzer bereits dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner in einem zentralen Register anzumelden. Ab 2024 wird diese An- und Abmeldung auch gleichzeitig als steuerliche An- oder Abmeldung beim Finanzamt gelten, wodurch die bisherigen doppelten Meldepflichten entfallen.
Die Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem Transponder oder Mikrochip bleibt bestehen, und die steuerliche Erfassung der Hunde erfolgt zukünftig durch die Prüfung der Chipnummer. Dies bedeutet eine effizientere und zeitgemäßere Methode zur Überwachung der Hundesteuer. In speziellen Fällen, wie der Beantragung einer Hundesteuerbefreiung für Blindenführhunde oder Rettungshunde, oder bei der Haltung nicht steuerbarer Hunde wie Wach- und Herdenschutzhunde, müssen Bürgerinnen und Bürger weiterhin das Finanzamt kontaktieren.
Der Finanzsenator Stefan Evers betonte: „Wir verschlanken Verwaltungsabläufe und schaffen gleichzeitig ein einfaches und verständliches Besteuerungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger. Dies ist Teil unserer Verwaltungsmodernisierung, die der neue Senat vorantreibt. Ab dem kommenden Jahr werden keine Hundesteuermarken mehr benötigt, was die Prozesse für Hundehalterinnen und -halter erheblich vereinfachen wird.“
Die bisherigen Hundesteuermarken müssen nicht an das Finanzamt zurückgegeben werden. Zum Stand am 30. September 2023 waren in Berlin bereits 131.505 Hunde steuerlich angemeldet, und diese Neuerungen werden die Verwaltung und die Hundehalter gleichermaßen entlasten.
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