Berliner Kindergärten: Nach einem eingeschränkten Regelbetrieb und 80% Auslastung – Regulärer Betrieb ab 21. Juni 2021

Spätestens am 21.06.2021 werden alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Das hat Familiensenatorin Sandra Scheeres heute in der Senatssitzung angekündigt.

Sofern Einrichtungen früher in den Regelbetrieb zurückkehren wollen, ist auch dies möglich. Derzeit wird noch ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Senatorin Scheeres: „Viele Wochen waren unsere Kindertageseinrichtungen komplett geschlossen oder nur im Notbetrieb. Das war eine schwere Zeit für Eltern und Kinder. Aktuell sind wir pandemiebedingt im eingeschränkten Regelbetrieb. Schon jetzt sind rund 80 Prozent der Kinder wieder täglich in den Einrichtungen. Wir sehen eine positive pandemische Entwicklung. Trotz zunehmender Inanspruchnahme der Kitas und Kindertagespflegestellen ist die Zahl der erfassten Infektionsfälle stetig gesunken. Derzeit sind weniger als ein Prozent der Kitas von Schließungen betroffen. Das ermöglicht es uns, die Kitas wieder vollständig zu öffnen. Das freut mich sehr für die Familien und ihre Kinder. Mein herzlicher Dank geht an das Kita-Personal für den Einsatz während der Corona-Zeit.“

Zur Stabilisierung des Berliner Kitasystems haben auch die kontinuierliche Testung des pädagogischen Personals sowie die frühzeitige Einbeziehung der Beschäftigten in Kitas und Kindertagespflegestellen in die Impfkampagne geführt. Dies ermöglicht diese Lockerungen.

Auch Kitareisen können unter Beachtung von Hygienemaßnahmen wieder durchgeführt werden. Um insbesondere Vorschulkindern einen schönen Abschluss der Kitazeit zu ermöglichen, sollen ebenfalls Sommer- und Abschlussfeste wieder stattfinden. Ab dem 11.06.2021 dürfen im Land Berlin Beherbergungsbetriebe unter Einhaltung entsprechender Hygieneregeln wieder touristische Übernachtungen anbieten. Auch in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg, sind touristische Leistungen wieder zulässig.

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