24. Januar 2022

Berliner Schulen – Präsenzpflicht ab Dienstag, 25. Januar 2022 ausgesetzt

Symbolbild - Hollerbusch-Grundschule - ©️Marzahn-Hellersdorf LIVE

Das dynamische pandemische Geschehen führt kurz vor den Winterferien mittlerweile zu hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen, die Präsenzpflicht wird ab Dienstag ausgesetzt, teilt die Senatsverwaltung Berlin mit.

Auch wenn die Infektionen nach Aussagen von Medizinern der Charité, von denen sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beraten lässt, in den Altersgruppen der Schülern in der Regel nicht zu einem stationären Aufenthalt und schweren Krankheitsverläufen führen, soll den Sorgen der Eltern Rechnung getragen werden. Nachdem die Berliner Amtsärzte zudem in der letzten Woche in einer gemeinsamen Stellungnahme angekündigt haben, dass sie künftig an Schulen für direkte Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr für Schüler aussprechen, ist aus Sicht von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse eine neue Situation entstanden. Die Senatorin hat sich angesichts der aktuellen Lage dafür entschieden, die Präsenzpflicht an Schulen zunächst bis Ende Februar auszusetzen und den Familien damit temporär mehr Flexibilität bei der Entscheidung für einen Schulbesuch ihrer Kinder zu geben. Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Bereits ab morgen haben Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten. Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.

Darüber hinaus werden zunächst in den ersten beiden Wochen nach den Winterferien die Tests in den Schulen auf fünf Tage pro Woche ausgeweitet, um noch mehr Sicherheit zu geben.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir stehen auf der Seite der Kinder, Jugendlichen und Familien in dieser Stadt. Daher halten wir an unserem Hauptziel fest, die Schulen auch weiterhin geöffnet zu lassen, damit diese ihrem wichtigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag nachkommen können. Auf diese Weise können wir auch Familien mit ihren schulpflichtigen Kindern in dieser herausfordernden Zeit besonders gut unterstützen. Aber natürlich nehmen wir auch die Sorgen und Ängste von Eltern sehr ernst. Nachdem die Amtsärzte angekündigt haben, die Kontaktnachverfolgung für Schülerinnen und Schüler zu beenden und direkte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne zu schicken, halte ich die temporäre Aussetzung der Präsenzpflicht für angemessen. So kommen wir besorgten Eltern entgegen und sichern gleichzeitig die Beschulung und Betreuung für all diejenigen, die zur Schule gehen möchten.“

Da die Gesundheitsämter die Bescheinigung über Corona-Infektionen zunächst eingestellt haben, werden Corona-Infektionen von Schülern, die zu Beginn des Schulbesuchs positiv getestet worden sind, übergangsweise durch ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bereitgestelltes Formblatt bescheinigt. Dieses kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um zu dokumentieren, dass Eltern das Kind zu Hause betreuen müssen.

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