23. April 2024

BVG verbannt E-Tretroller aus Sicherheitsgründen aus öffentlichen Verkehrsmitteln

Die U5 im Marzahn-Hellersdorf-Design - ©️ Marzahn-Hellersdorf.com

Berlin, 23. April 2024 – Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben angekündigt, ab dem 1. Mai 2024 die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen, insbesondere E-Tretrollern, in allen ihren Fahrzeugen und U-Bahnhöfen zu untersagen. Diese Maßnahme folgt einer Sicherheitsempfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und betrifft ausschließlich E-Tretroller, nicht jedoch E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile.

Hintergrund der Entscheidung sind Bedenken bezüglich der Brandsicherheit der Lithium-Ionen-Akkus, die in diesen Fahrzeugen verwendet werden. Laut einem brandschutztechnischen Gutachten, welches im Auftrag des VDV durchgeführt wurde, erfüllen die Akkus von E-Tretrollern nicht die notwendigen Sicherheitsstandards. E-Fahrräder und andere elektrische Mobilitätshilfen, die ähnliche Akkutechnologien verwenden, haben in denselben Tests jedoch bessere Sicherheitsbewertungen erzielt und sind von dem Verbot nicht betroffen.


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Die BVG wird ihre Fahrgäste in den kommenden Wochen über verschiedene Kanäle, darunter Laufzeilen in Fahrzeugen, digitale Fahrgastanzeiger und Durchsagen in U-Bahnhöfen, ausführlich über die neuen Bestimmungen informieren.

Diese Regelung steht im Einklang mit Entscheidungen ähnlicher Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten, die bereits ähnliche Verbote eingeführt haben oder dies zum selben Datum planen. Die BVG betont, dass die Sicherheit der Fahrgäste und Mitarbeiter oberste Priorität hat und dass die Entwicklungen in der Technologie der E-Tretroller sowie weitere Empfehlungen des VDV stetig beobachtet werden, um die Regelungen gegebenenfalls anzupassen.

Titelbild: © Marzahn-Hellersdorf.com

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