23. März 2022

Elektronischer „Gelber Schein“ an die Krankenkasse verschoben

Wer krank ist und deshalb nicht arbeiten gehen kann, muss mindestens bis Mitte des Jahres seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) noch selbst an die Krankenkasse schicken. Die Verpflichtung für Arztpraxen, den „gelben Schein” elektronisch direkt an die Krankenkassen zu senden, wurde erneut verschoben. Eine Nachfrage in der Praxis lohnt sich aber.

Gelben Schein weiterhin selbst an Krankenkasse schicken:
Seit dem 1. Januar 2022 sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital als eAU von der Arztpraxis direkt an die zuständige Krankenkasse gehen. Doch bis 30. Juni 2022 können Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch in Papierform ausdrucken. In diesem Fall müssen Beschäftigte den „gelben Schein“ noch selbst an ihre Krankenkasse schicken. Laut Bundesgesundheitsministerium werden bisher gut 20 Prozent der Bescheinigungen elektronisch von den Praxen an die Kassen übertragen. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage in der zuständigen Arztpraxis.

Was passiert, wenn die Krankmeldung nicht vorliegt?
Der gelbe Schein kann auch nachträglich der Krankenkasse vorgelegt werden. Problematisch wird es aber dann, wenn die betriebliche Entgeltfortzahlung endet und Beschäftigte Krankengeld bekommen. Damit keine Nachteile beim Krankengeld entstehen, sollten Betroffene in der Übergangszeit bis zur vollständigen Digitalisierung sicherheitshalber die AU in Papierform direkt nach Erhalt an die Krankenkasse schicken. Zwar gibt es ein erstes Urteil dazu, dass die verspätete Umsetzung der elektronischen AU nicht zu Lasten der Versicherten gehen kann. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Was gilt für das elektronische Rezept?
Hier gelten die gleichen Verschiebungen wie für die Krankschreibung. Es gibt aber auch bereits Arztpraxen und Apotheken, in denen die digitale Übermittlung funktioniert. Das rosa Papierrezept darf bei technischen Schwierigkeiten noch bis Ende Juni 2022 ausgegeben werden.

Wie sicher ist der aktuelle Zeitplan?
Die eAU wurde bereits mehrfach verschoben, vor allem wegen technischer Probleme und mangelnder Ausstattung der Praxen. Nach Oktober 2021 wurde es Januar 2021, und auch dieses Datum kippte das Bundesgesundheitsministerium. Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte aber gesetzlich verpflichtet, die elektronische Krankschreibung und das e-Rezept samt erforderlicher Technik in ihren Praxen einzuführen. Flächendeckend soll das nun ab Mitte 2022 zur Verfügung stehen. Die nächste Stufe der elektronischen AU (eAU), die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist nun vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Weiterführende Infos und Links:
Mehr zur elektronischen Krankschreibung unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/65488

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