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“Krankschrift per Telefon” bei Erkältung – ab 19. Oktober 2020 bis zu sieben Tage bis Jahresende möglich

Die Infektionszahlen in Berlin und in Teilen der Bundesrepublik steigen rasant an, Berlin-Neukölln ist bundesweiter Spitzenreiter bei den Neuinfektionen. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie war es bis zuletzt bis Ende Mai möglich ohne persönliches Erscheinen beim Arzt eine Krankschrift bei Erkältungsbeschwerden zu erhalten. Ein Anruf beim Arzt reichte aus und zwei Tage später kam die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen und den parallel auftretenden grippalen Infekten, soll zusätzlich zur Entlastung der Arztpraxen in der Husten- und Schnupfenzeit ab Montag, dem 19. Oktober 2020 die Krankschrift per Telefon wieder möglich sein. Das sollte die Ärzte in Marzahn-Hellersdorf entlasten und die Wartezeiten in den Arztpraxen verringern. Dazu muss der niedergelassene Arzt seine Patienten persönlich am Telefon eingehend zum Gesundheitszustand befragen. Eine Krankschrift ist somit bis zu sieben Tage möglich, eine Option auf eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist möglich.

“Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-​19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet”, sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. “Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer.”

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen

Die Krankschrift bei Erkältungsbeschwerden soll bis Jahresende möglich sein, darauf hat sich nun der Gemeinsame Bundesausschuss geeinigt.

Symbolbild

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