Der Angeklagte 47-jährige Hellersdorfer wurde am 12. April 2021 wegen vorsätzlicher Brandstiftung sowie wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, teilt die Sprecherin der Berliner Strafgerichte mit.
Im Übrigen (hinsichtlich weiterer Anklagepunkte) wurde er freigesprochen. Da er aufgrund einer psychischen Erkrankung als nicht bzw. nur vermindert schuldfähig gilt, wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.