Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Berufung der Gewerkschaft ver.di im Eilverfahren zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Diese Entscheidung untersagt den angekündigten unbefristeten Streik in den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin, wir berichteten darüber.
ver.di hatte am 26. September 2024 zu einem unbefristeten Streik aufgerufen, um Tarifverhandlungen mit dem Land Berlin über eine Mindestpersonalausstattung in den Kitas, Maßnahmen zum Belastungsausgleich und mehr Zeit für Auszubildende zu erzwingen. Das Land Berlin lehnte jedoch Verhandlungen ab, da es als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) keine abweichenden Tarifverträge schließen darf. Ein Verstoß gegen diese Regelungen könnte zum Ausschluss des Landes aus dem Arbeitgeberverband der TdL führen.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte den Streik bereits am 27. September 2024 untersagt, und diese Entscheidung wurde nun vom Landesarbeitsgericht bestätigt, Marzahn-Hellersdorf LIVE berichtete darüber. Zwar sei es der Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Streiks gegen das Land Berlin zu führen, jedoch verstoße der aktuell geplante Streik gegen die Friedenspflicht, da einige der Forderungen bereits in der Tarifrunde 2023 zwischen der TdL und ver.di verhandelt und abschließend geregelt wurden.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist rechtskräftig, und es besteht keine Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen.
Symbolbild

