22. Juni 2021

Für das Schuljahr 2021 / 2022 – Berlin bereitet sich vor

Symbolbild - Hollerbusch-Grundschule - ©️Marzahn-Hellersdorf LIVE

Der Senat hat heute den Bericht von Bildungssenatorin Sandra Scheeres zur „Schulorganisation in und nach den Sommerferien und zur Ausstattung der Schulen“ zur Kenntnis genommen. Vorbehaltlich des Infektionsgeschehens sollen im kommenden Schuljahr die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und aller Schulen im vollständigen Präsenzbetrieb unterrichtet werden, es gilt die Präsenzpflicht.

Um ein gegebenenfalls in den Sommerferien verstärkt auftretendes Infektionsgeschehen aus den Schulen fernzuhalten, gelten in den ersten beiden Schulwochen besondere Infektionsschutzmaßnahmen:

·         Das pädagogische Personal testet sich bereits während der Präsenztage zweimal.

·         Schülerinnen und Schüler testen sich in der ersten Schulwoche dreimal, danach zweimal pro Woche. Die Regelungen zu bestimmten Einzelfallregelungen bestehen fort.

·         In den ersten zwei Schulwochen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen in geschlossenen Räumen. Anschließend soll, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, die Maskenpflicht fallen.

Zur Versorgung mit Mund-Nasen-Bedeckungen sind bereits mehr als eine Millionen FFP2-Masken und zehn Millionen medizinische Masken an die Schulen gegangen. Für die Ausstattung mit Mund-Nasen-Bedeckungen nach den Sommerferien werden derzeit Bestellungen für weitere Masken ausgelöst, die in der letzten Ferienwoche an große Schulstandorte und Verteilerstellen geliefert werden. Beschafft werden sollen insgesamt 560.000 FFP2-Masken für das Personal an Schulen sowie 1,4 Millionen medizinische Masken für Schülerinnen und Schüler und das Personal der Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und der Stationären Jugend- und Eingliederungshilfe. Für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe werden 315.000 altersgemäße Kinder-OP-Masken beschafft.

Zur Reduzierung von Aerosolen in den Unterrichtsräumen der Berliner Schulen bleibt das Lüften, auch nach Empfehlung des Umweltbundesamtes, das Mittel der Wahl. Das vom Hygienebeirat erarbeitete und in den Musterhygieneplänen hinterlegte Lüftungsmanagement wird deshalb in den Schulen fortgesetzt. Luftreinigungsgeräte dienen ausschließlich als flankierende Maßnahme in Räumlichkeiten, die nicht gut belüftet werden können.

Der Berliner Senat hat insgesamt 15 Millionen Euro für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für die Berliner Schulen in drei Tranchen zur Verfügung gestellt (Tranche 1: 4,5 Millionen Euro, Tranche 2: 4,5 Millionen Euro, Tranche 3: 6 Millionen Euro). Im Rahmen der 1. Tranche wurden durch die bezirklichen Schulträger 1.528 Geräte angeschafft, die vollständig an die Berliner Schulen ausgeliefert sind. Im Rahmen der 2. Tranche beschaffte die BIM GmbH insgesamt 2.696 Geräte, die vollständig an die Berliner Schulen ausgeliefert sind. Im Zuge der dritten Tranche hat die BIM GmbH insgesamt 3.523 Geräte angeschafft, von denen 2.734 bereits an die Berliner Schulen ausgeliefert sind. Die Auslieferung der weiteren Geräte erfolgt aktuell. Insgesamt werden für die Berliner Schulen in allen drei Tranchen bis zum Schuljahresbeginn 7.748 Geräte beschafft.

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